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Bis nach Hause gefolgtStreit im Straßenverkehr eskaliert und landet vor Gericht

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Symbolbild_Amtsgericht

Im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild) 

Siegburg – „Rüpel“ oder „Rambos“ gibt es – trotz der aktuellen Sprachdebatte – nach wie vor nur in männlicher Form. Dennoch benehmen sich auch Frauen im Straßenverkehr nicht immer regelkonform, das zeigte ein Konflikt, der vor dem Amtsgericht endete.

Dort saß eine Hundefriseurin auf der Anklagebank. Die 53-Jährige soll eine 42-jährige Busfahrerin im November 2020 auf der Umgehungsstraße in Niederkassel mehrfach ausgebremst und am Überholen gehindert haben. Dann habe sie die andere bis zu deren Wohnanschrift verfolgt und verbal attackiert.

Streit im Straßenverkehr: Anzeige wegen Nötigung

Diese sei ja offenbar vom Ordnungsamt und könne sich deshalb alles erlauben, schimpfte die Hundefriseurin, die die Dienstuniform der Busfahrerin falsch zuordnete. Die Jüngere erwiderte aufgebracht: „Ich versuche hier nicht, Rambo zu spielen“, schilderte sie im Zeugenstand. Nach der Drohung der Hundefriseurin – „Ich weiß jetzt, wo du wohnst“ – folgte seitens der 42-Jährigen eine ironisch gemeinte Einladung zum Kaffee und eine Anzeige bei der Polizei wegen Nötigung.

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Das Gericht wolle der Zeugin gern zubilligen, „dass das so war“, sagte Richter Herbert Prümper. Vielleicht entspreche aber auch die Darstellung der Angeklagten zumindest teilweise der Wahrheit. Sie habe sich durch die hinter ihr Fahrende bedrängt gefühlt und nach dem Überholvorgang ausgebremst, erklärte die Hundefriseurin in der Hauptverhandlung. Ihr Fehler sei nur gewesen, der anderen bis zu ihrer Wohnanschrift gefolgt zu sein.

„Wir haben zwei Versionen und wissen nicht, was auf der Straße passiert ist“, so der Richter. Da es „Zweifel an der Sachverhaltsdarstellung“ gebe, sei die Angeklagte von den Vorwürfen freizusprechen.