Bonn – Vor dem Bonner Landgericht hat am Montag ein Mordprozess gegen einen 35 Jahre alten Mann begonnen, der seine 86-jährige Großmutter erdrosselt haben soll. Den Mordplan heckte er laut Anklage gemeinsam mit einer mitangeklagten Komplizin aus. Die 33-Jährige soll sich am Tatabend, am 16. September 2020, in ihrer Wohnung aufgehalten haben, um dem Enkel ein Alibi zu geben.
Das Duo muss sich wegen gemeinschaftlichen Mordes verantworten. Ihnen werden gleich drei Mordmerkmale vorgeworfen: Habgier, Heimtücke sowie Verdeckung einer Straftat. Beide Angeklagte sind Deutsche.
Streifenwagenbesatzung schöpfte Verdacht
Offenbar war der Angeklagte am Tatabend durch das Eintreffen eines Streifenwagens bei der Vertuschung des Verbrechens und Entsorgung der Leiche gestört worden. Eine Nachbarin hatte Schreie gehört und die Polizei gerufen. Wie eine 33-jährige Polizeikommissarin am Montag als Zeugin berichtete, hatte ihnen der Angeklagte geöffnet und unaufgefordert erklärt, dass seine Oma immer noch in Kur sei, ihr Aufenthalt sei überraschend verlängert worden.
In das Haus seiner Großmutter, wo er seit seiner Haftentlassung im Januar 2020 lebte, wollte er die Polizei nicht lassen. Zufällig entdeckten sie im Licht einer Taschenlampe eine Blutlache auf dem Steinweg zum Haus, die mit Hilfe eines Wasserschlauchs entfernt werden sollte.
Daneben lag auch eine kaputte Damenbrille. „Ich hatte ein ungutes Bauchgefühl“, sagte die Kommissarin. „Da steckt mehr dahinter.“ Sie holten sich Verstärkung. Schließlich wurde die Leiche der 86-Jährigen im Vorgarten unter eine Hecke gefunden. Sie lag unter einer grauen Decke und hatte einen Strick um den Hals. Der Enkel wurde festgenommen.
Vor der Tat Haus der Großmutter ausgeräumt
In den Wochen zuvor hatte der Mann gemeinsam mit der Komplizin das Haus der Seniorin nach Geld und Wertgegenständen durchsucht und ausgeräumt. Laut Anklage hatte er es auch auf das Erbe abgesehen.
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Der Prozess begann mit Verzögerungen. Der Angeklagte, der sich zu den Vorwürfen nicht äußern wollte, hat behauptet, die Anklage nicht erhalten zu haben. Tatsächlich hatte der 35-Jährige das Dokument, das ihm bereits im Februar in der JVA Köln zugestellt worden war, ungeöffnet zurückgeschickt, mit den Worten: „Ich freue mich auf die Verhandlung. Sie auch?“
Ein Aussetzungsantrag des Verteidigers wurde vom Gericht abgelehnt. „Wer eine zugestellte Anklageschrift nicht zur Kenntnis nehmen will, verantwortet das selber.“ (dpa)