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In Siegburg zu Haftstrafe verurteiltMann klaut bei Einbruch Kindermotorrad

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Im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild)

Siegburg – Mädchen für alles war der 27-Jährige in dem italienischen Restaurant in einer Stadt im Rhein-Sieg-Kreis, Gärtner, Küchenhelfer, Kellner. Nach wenigen Wochen flog er raus, weil er das Kinder-Mini-Motorrad seines Chefs gestohlen haben soll.

Vor Gericht präsentierte er ein Alibi, beteuerte bis zuletzt seine Unschuld. Doch die Indizien sprächen gegen ihn, meinte Richter Herbert Prümper nach der Beweisaufnahme.

Der Angeklagte soll als Mitarbeiter des Restaurants ein starkes Interesse gezeigt haben für das Spielzeug mit Elektromotor. Er habe es sogar kaufen wollen für den Sohn seiner Freundin. Als es bei einem Einbruch verschwand, fiel der Verdacht auf den 27-Jährigen. Der erhärtete sich durch Blutspuren an einem Pflasterstein, mit dem am Tatort eine Scheibe eingeworfen worden war, und die die DNA des Angeklagten enthielten.

Für Richter in Siegburg waren Blutspuren entscheidend

Fingerspuren wurden zudem an einem schwarzen Latexhandschuh gefunden neben den Glasscherben. Für den Verteidiger eher ein Hinweis, dass hier Beweise fingiert worden waren: Es sei doch allgemein bekannt, dass in Plastikhandschuhen Fingerabdrücke sichtbar gemacht werden können. Wer lasse denn ein solches Beweisstück dort zurück, „wo es jeder finden kann“?

Für Staatsanwaltschaft und Richter waren vor allem die Blutspuren am Stein entscheidend. Zudem hielt das Alibi, das die Freundin des Angeklagten ihm gab, einer Überprüfung nicht stand. „Das haben sie schlecht abgesprochen“, so der Richter. Die Frau hatte die Aussage ihres Freundes bestätigt, dass man zur Tatzeit gemeinsam mit Freunden gefeiert habe; das sei an einem Samstagabend gewesen, versicherte sie auf mehrmalige Nachfrage.

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Der Einbruch indes und der Diebstahl des versteckt in einem Küchenraum stehenden Mini-Motorrads geschah schon an einem Freitag Anfang Juni 2020. Erst drei Monate zuvor war der mehrfach einschlägig Vorbestrafte aus dem Gefängnis entlassen worden nach verbüßter Haftstrafe.

Die Rückfallgeschwindigkeit wirke sich strafschärfend aus, sagte der Richter. Da der Angeklagte arbeitslos sei und auch keinen Job in Aussicht habe, könne er keine günstige Sozialprognose stellen. Das Urteil: ein Jahr und zwei Monate Haft.