InternetausbauPolitik kritisiert Werbemethoden von Glasfaseranbietern in Siegburg

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Ein Werbeplakat der Firma Deutsche-Glasfaser wirbt an einer Straße in Siegburg für Glasfaseranschlüsse

Deutsche-Glasfaser wirbt in Siegburg für Glasfaseranschlüsse

Siegburgs Bürgermeister Stefan Rosemann weist Anbieter von Glasfaseranschlüssen auf ihre Pflicht zu seriösen Werbemethoden hin.

Zwei Glasfaseranbieter wollen das Siegburger Netz ausbauen und sind auf Kundensuche: „Unsere Grüne Glasfaser“ (UGG) und Deutsche Glasfaser. Die Werbung von Haus zu Haus geht offenbar nicht ohne Irritationen ab, so dass die Fraktionen von CDU und Die Grünen es jetzt gar für nötig befanden, den Bürgermeister einzuschalten: „Hierbei werden Sachverhalte zum Zwecke des Abschlusses eines (neuen) Vertrages und Kündigung des derzeitigen Telefon-/Internet-Vertrages teilweise nicht korrekt dargestellt oder verdreht“, heißt es in einer Pressemitteilung. „Wir fordern die beiden Anbieter auf, für einen fairen Wettbewerb unter Zugrundelegung von richtigen Fakten zu betreiben.“

Bürgermeister Stefan Rosemann solle klarstellen, dass Fristsetzungen der UGG zum 30. September und der Deutschen Glasfaser zum 4. November keine Aufforderung von Seiten der Stadtverwaltung seien, einen Vertrag abschließen zu müssen. CDU-Fraktionschef Lars Nottelmann zufolge wurde etwa mit dem Argument Druck ausgeübt, ein Anschluss sei der letzte in einer Straße, der noch fehle, oder damit, der herkömmliche Telefonanschluss würde in absehbarer Zeit abgeschaltet.

UGG will flächendeckendes Netz für ganz Siegburg

Wie berichtet, hatte UGG als erster Anbieter Mitte Juni angekündigt, ein flächendeckendes Netz aus- und aufzubauen, auch in abgelegeneren Stadtteilen wie Kaldauen, Seligenthal und Braschoß. In den städtischen Gremien stieß das auf Zustimmung und führte zu einer Absichtserklärung, UGG zu unterstützen. Glasfaser Deutschland will mit dem Ausbau erst beginnen, wenn eine Vermarktungsquote von 33 Prozent erreicht ist.

Rosemann bestätigt die strittigen Methoden und schreibt in einer Mitteilung: „Bedauerlicherweise ist es in den letzten Wochen in Gesprächen von Mitarbeitern der jeweiligen Netzbetreiber bei Haustürbesuchen vor Ort und durch deren schriftlichen Informationen in die Siegburger Haushalte zu Irritationen gekommen. Das bedaure ich sehr.“ Er habe mit allen drei Netzbetreibern – also auch der Deutschen Telekom – gesprochen und hoffe, „dass dies in Zukunft verhindert werden kann“.

Rosemann: Drei eigenständige Netze sind eigentlich nicht nötig

Drei eigenständige Netze für Siegburg seien eigentlich nicht nötig, so der Bürgermeister. Eine rechtliche Möglichkeit, dies zu verhindern, habe die Stadt nicht. „Dass es hier keine klaren Regelungen auf Landes- oder Bundesebene gibt, finde ich befremdlich.“ Rosemann betont, die Stadt habe keinen Vertrag mit einem der Unternehmen abgeschlossen und nicht für einen bestimmten Anbieter geworben. „Niemand muss zum jetzigen Zeitpunkt ein Angebot für einen Glasfaseranschluss annehmen, um weiter zu telefonieren oder das Internet zu nutzen. Das Netz aus Kupfer bleibt bis auf weiteres bestehen und ist voll nutzbar.“

Co-Dezernent Bernd Lehmann, Ralf Stratmann, Vertriebsleiter NRW von UGG und Bürgermeister Stefan Rosemannstehen in einem Werbepavillon von UGG

Co-Dezernent Bernd Lehmann, Ralf Stratmann, Vertriebsleiter NRW von UGG und Bürgermeister Stefan Rosemann stellten Mitte Juni das Angebot zum Glasfaserausbau vor

Auch später sei es möglich, einen Anschluss ins Haus legen zu lassen, dann aber eventuell zu anderen Konditionen. Dennis Slobodian, Pressesprecher der Deutschen Glasfaser versichert: „Wir sind noch nicht unterwegs.“ Erst in den kommenden Tagen würden Vertriebsmitarbeiter der Deutschen Glasfaser oder einer beauftragten Firma die Arbeit aufnehmen. „Wir achten stark auf hohe Beratungsqualität.“ Es gebe aber immer wieder „Schwarze Schafe“, solche sollten Anwohner bei der Deutschen Glasfaser melden.

Klare Regeln für Vertriebspartner

UGG-Pressesprecher Jens Lauser: „Falls diese Aussagen von einem Vertriebspartner unserer Wettbewerber so getätigt wurden, so sind diese in keiner Weise zu tolerieren. Wir würden uns, wenn hier Beweise oder Zeugenaussagen vorliegen, überlegen, dagegen vorzugehen.“

Für den Hausvertrieb gebe es Partnerfirmen, die im Auftrag der UGG-Internetdienstanbieter arbeiteten. „Wir haben hier klare Regeln, und ein solches Verhalten würde bei wiederholtem Fehlverhalten zur Kündigung der Vertriebspartnerschaft führen.“ Der spezielle Vorgang sei nicht im Haus bekannt, auch keine anderen Beschwerden. Die Deutsche Telekom teilt auf Anfrage mit, derzeit seien in Siegburg keine Direktvermarkter in ihrem Auftrag unterwegs.

Das rät die Verbraucherzentrale

  1. Die Verbraucherzentrale rät, sich nicht zur Unterschrift drängen zu lassen, wenn man einen Vertrag über den Glasfaseranschluss nicht sofort abschließen wolle. Prinzipiell solle man sich fragen, ob der Anschluss sinnvoll sei, und falls ja, welcher Tarif. Zwar sei der Bandbreitenbedarf gewachsen, zukunftssicher seien nur die Glasfaseranschlüsse, und ein späterer Entschluss führe oft zu höheren Kosten.
  2. Versucht werde aber immer wieder, herkömmliche Kabelanschlüsse als „Glasfaser“ zu verkaufen, mit Marketingbegriffen wie „Kabel-Glasfaser“, „Koax-Glasfaser-Technologie“ oder „Gigabit-Anschluss“. Ein echter Glasfaseranschluss gehe aber bis in die Wohnung und werde „Fiber to the home“ (FTTH) genannt. Andere Angebote führten nur bis an den Bordstein oder in den Keller und würden mit Kupferkabeln weitergeführt, was die Geschwindigkeit ausbremse.
  3. Einige Anbieter bauten häufig nur aus, wenn ein gewisser Prozentsatz der Haushalte in einer Straße oder einem Wohnviertel Verträge vor Baubeginn zeichne. Werde die Quote nicht erreicht, würden die Verträge meist storniert. Zu prüfen sei daher, wann die Mindestvertragslaufzeit beginne und was passiere, wenn nicht ausgebaut werde oder der Beginn sich verzögere – insbesondere, ob dann ein Rücktritt vom Vertrag möglich sei.
  4. Einige Anbieter bauten häufig nur aus, wenn ein gewisser Prozentsatz der Haushalte in einer Straße oder einem Wohnviertel Verträge vor Baubeginn zeichne. Werde die Quote nicht erreicht, würden die Verträge meist storniert. Zu prüfen sei daher, wann die Mindestvertragslaufzeit beginne und was passiere, wenn nicht ausgebaut werde oder der Beginn sich verzögere – insbesondere, ob dann ein Rücktritt vom Vertrag möglich sei.
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