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„Saublöd angestellt“Praktikant brachte Kfz-Meister vors Siegburger Gericht

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Ein Automechaniker arbeitet in seiner Werkstatt an einem Auto. (Symbolbild)

Siegburg – Das Praktikum sollte ein Einstieg sein in eine Ausbildung, doch der Schüler und der Kfz-Meister trafen sich stattdessen vor Gericht.

Der 18-Jährige hatte den 55-Jährigen angezeigt wegen Körperverletzung, fünf Wochen nach Praktikumsende war er zur Polizei gegangen. Einig waren sich die beiden nur, dass sich der junge Mann in der Werkstatt „saublöd“ angestellt hatte, der Handwerker ihn daraufhin anschrie.

Schüler hielt ungeschickt die Lampe

Zu den Vorfällen im September und Oktober vergangenen Jahren hörte das Gericht unterschiedliche Versionen. Der junge Mann hatte bei einer Reparatur eine Lampe so gehalten, dass der Meister nicht genug sehen konnte. Daraufhin, so der Zeuge, habe dieser sich verletzt, sei sauer geworden, habe ihn grob zur Seite geschubst und in den Bauch geboxt.

Der Angeklagte indes schilderte, der Praktikant sei dem Keilriemen im Motorraum gefährlich nahe gekommen, da habe er diesen „im Reflex“ weggedrängt, das sei „vielleicht ein bisschen grob“ gewesen. Und ja, er habe geschrien, dass dieser zu blöd sei, eine Lampe zu halten.

Augenzeugen für diesen Vorfall gab es nicht. An den zweiten von ihm angezeigten Übergriff, eine Ohrfeige und einen Schlag auf den Hinterkopf wenige Tage zuvor, konnte sich der 18-Jährige in der Hauptverhandlung kaum noch erinnern.

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Als Zeuge für die angebliche Ohrfeige war außerdem ein früherer Lehrling geladen worden, der nicht mehr dort arbeitet. Er hatte nach einem Streit mit dem Meister Ende 2020 gekündigt, hat jetzt einen Job als Ungelernter bei einer Zeitarbeitsfirma. Zu den angeblichen Übergriffen konnte der 19-Jährige im Prozess gar nichts sagen. Der Angeklagte wies die Anschuldigung zurück. Er bilde seit 31 Jahren aus, so etwas sei ihm noch nicht passiert.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Amtsrichter Hauke Rudat hielten die Zeugenaussagen nicht für glaubhaft. Sie erwogen zunächst die Einstellung des Verfahrens. Doch der Strafverteidiger gab zu bedenken, dass dadurch seinem Mandanten, der weiter ausbilden wolle, Nachteile drohten („Es bleibt immer etwas hängen“). Das Gericht sprach den Mann frei. Die Kosten und dessen Auslagen trägt die Landeskasse.

Der frühere Praktikant hat keine Ausbildungsstelle gefunden. Er befinde sich in einer Bildungsmaßnahme, sagte er auf Nachfrage des Richters. Was er dort genau lernt, das konnte er nicht erklären.