Krieg in der UkraineSPD schlägt Flüchtlingsgipfel im Rhein-Sieg-Kreis vor
Rhein-Sieg-Kreis – Weil auch in den Kommunen des Kreises immer mehr Geflüchtete aus der Ukraine ankommen, schlägt die SPD-Kreistagsfraktion einen „Flüchtlingsgipfel“ des Kreises mit den 19 Städten und Gemeinden in der Region vor. Dieser Gipfel müsse „eine realistische Bestandsaufnahme bestehender Hilfs- und Integrationsangebote“ machen und Unterstützungsangebote des Kreises passgenau auf kommunale und ehrenamtliche Angebote abstimmen.
„Mein Gefühl sagt mir, dass wir gut vorbereitet sind. Es gibt zahlreiche Strukturen, die 2015 entstanden sind und heute noch aktiv sind“, sagt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Anna Peters. „Nichtsdestotrotz muss aus Sicht der SPD-Fraktion der Kreis eine koordiniere Rolle einnehmen und die ehrenamtlichen Kräfte unterstützen.“ Es sei zu begrüßen, dass die Kreisverwaltung bereits eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe eingerichtet habe, um das weitere Vorgehen innerhalb der Verwaltung angesichts der erwartbaren Ankunft ukrainischer Flüchtlinge zu koordinieren. Trotzdem müsse der Kreis eine koordinierende Rolle einnehmen und die ehrenamtlichen Kräfte unterstützen.
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Nach Angaben von Pressesprecherin Rita Lorenz ist die Kreisverwaltung bereits seit Tagen intensiv mit dem Thema Ukraine beschäftigt: „Eine Arbeitsgruppe, an der unter anderem das Sozialamt, das Ausländeramt und das Amt für Bevölkerungsschutz beteiligt sind, tagt regelmäßig.“ Zurzeit habe der Kreis beim Thema Geflüchtete aus der Ukraine vor allem eine koordinierende Funktion zwischen dem Land und den Kommunen. „Anders als 2015 und 2016 sind die Kreise beim Thema Flüchtlinge nicht in der Pflicht“, sagt Lorenz.
Keine Erkenntnisse gibt es im Siegburger Kreishaus derzeit darüber, wieviele Menschen auf ihrer Flucht aus der Ukraine bereits in Städten und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises angekommen sind. „Auch die Kommunen haben darüber bislang keinen Überblick. Es gibt für diese Menschen zunächst einmal keine Meldepflicht“, sagt die Kreissprecherin. Aussagekräftige Zahlen erhalte man voraussichtlich erst, wenn Geflüchtete Leistungen auf der Basis des Asylbewerberleistungsgesetzes in Anspruch nehmen.