Das Bonner Landgericht stellte das Verfahren um Fakeshops gegen 54-jährigen Duisburger wegen paralleler Verurteilung in Osnabrück ein.
230.000 Euro SchadenMehr als 500 Kunden ließen sich von Troisdorfer Fakeshop täuschen
Der Mann war Jahr 2017 gleich an zwei Tatorten parallel unterwegs. Sowohl in Troisdorf als auch in Osnabrück hatte der 54-jährige Duisburger passende Unternehmen aufgespürt, die zu falschen Online-Versandhäusern umgebaut wurden.
Troisdorfer Onlineshop warb mit Hochglanzauftritten und Rabatten
Laut Anklage gründete er – als Mitglied einer international operierenden Bande – in Troisdorf den Online-Shop „Up you“, der mit Hochglanz-Auftritten und einem professionellen Werbevideo bis zu 30 Prozent Rabatt auf die angebotenen Elektronikartikel wie Smartphones, Computer oder Kaffeevollautomaten warb.
Um besonders seriös zu wirken, hatte ein Mittäter (bereits verurteilt) in Hennef für einen Showroom ein Ladenlokal, Sekretärin inklusive, angemietet. Aber alles war nur schöner Schein und alles andere als seriös: Weder gab es die bestellte Ware, noch wurde jemals – bis auf ein paar wenige ausgewählte Käufer – die bestellte Ware verschickt. Dennoch fielen allein auf den Troisdorfer Fake Shop mehr als 500 Käufer herein, die um 230 000 Euro geprellt worden sein sollen.
Schon 2017 hagelte es Anzeigen und Beschwerden
Das betrügerische Online-Portal flog schnell auf: Denn bereits im August 2017 brach der Handel ein, es gab eine wahre Flut von Strafanzeigen und Beschwerden. Im Frühjahr 2018 nahm die Polizei vier türkischstämmige Männer fest, die versucht hatten, mit gefälschten griechischen Pässen ihre Identitäten zu verschleiern, alle wurden mittlerweile verurteilt.
Lediglich dem 54-jährigen Duisburger war es damals gelungen, sich in die Türkei abzusetzen. Aber auch für ihn hatte im August 2023 das Versteckspiel ein Ende: Mit internationalem Haftbefehl wurde er festgenommen. Im Februar 2024 startete gegen ihn das Bonner Verfahren wegen gemeinschaftlichen besonders schweren Betrugs.
Nach sechs Monaten kam jetzt das überraschende Ende: Die 1. Große Strafkammer hat das aufwendige Verfahren im Hinblick auf einen anderen Prozess eingestellt, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage bestätigte. Denn am 20. August hatte das Landgericht Osnabrück den 54-Jährigen in einem identischen Parallelfall bereits zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt.
Für jeden Verhandlungstag musste der Angeklagte nach Köln und Bonn gebracht werden
Damit lag eine Einstellung im Hinblick auf das bereits rechtskräftige Osnabrücker Urteil nahe, allerdings hatten die Bonner Richter es zur Bedingung gemacht, dass der Angeklagte in Osnabrück, wie jetzt geschehen, mindestens diese hohe Strafe bekommt. Da die Tatzeiträume ebenso wie der „modus operandi“ in beiden Fällen identisch waren, hätte man, so die Sprecherin, aus den beiden Urteilen am Ende doch eine Gesamtstrafe bilden müssen. Und die wäre nicht wesentlich höher ausgefallen.
Nicht zuletzt erspart die Einstellung eines solch umfangreichen Verfahrens dem Gericht viel Zeit, auch weitere Aufklärung – und dem Staat überdies weitere Kosten. Unter anderem musste der Angeklagte aus der JVA Lingen, die mehr als drei Stunden von Bonn entfernt ist, zu beiden Prozessen kostspielig angefahren werden. Denn für einen Bonner Verhandlungstag wurde er erst für eine Nacht in die JVA Köln und dann nach Bonn gebracht. Und umgekehrt.