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Prozess in BonnKölner Unternehmer-Witwe soll versucht haben, gewaltsam Schulden einzutreiben

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Das Eingangsportal des Bonner Landgerichts.

Vor dem Bonner Landgericht ist die Witwe eines Kölner Unternehmers angeklagt. (Symbolbild)

Am Landgericht Bonn ist eine Kölner Unternehmer-Witwe angeklagt. Gemeinsam mit einem Bekannten soll sie einen Troisdorfer attackiert haben.

In der Nacht auf den 22. April 2018 wurde ein Kölner Unternehmer in einem gemeinsam mit seiner Familie bewohnten Haus in Köln-Dünnwald von seinem damals 27-jährigen Stiefsohn im Streit mit einer Axt erschlagen. Der junge Mann hatte die Tat seinerzeit eingeräumt, er habe seine Mutter vor deren betrunkenem Lebensgefährten beschützen wollen, hatte er in dem Verfahren vor dem Kölner Landgericht ausgesagt.

Er wurde im Januar 2019 zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Seit Dienstag muss sich die Witwe des Opfers nun wegen versuchter räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung vor dem Bonner Landgericht verantworten. Sie soll versucht haben, gemeinsam mit einem Bekannten gewaltsam 25.000 Euro von einem Schuldner ihres Ex-Mannes einzutreiben.

Kölner Unternehmer gab Wirt ein Darlehen für den Kauf einer Kneipe

Die Geschichte ist verworren – erst nach und nach kristallisieren sich vor Gericht die Umstände heraus, die das mutmaßliche Opfer, einen früheren Kölner Gastronomen, der mittlerweile eine Kneipe in Troisdorf führt, und die mutmaßliche Täterin verbinden: Der Kölner Unternehmer und er seien alte Jugendfreunde gewesen, sagte der 56-jährige Gastronom als Zeuge aus.

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Er habe dessen Lebensgefährtin und spätere Ehefrau aber nie näher kennengelernt. Seine eigene Frau – von der er mittlerweile getrennt lebt – sei aber mit der Angeklagten befreundet gewesen. Der 27-jährige Stiefsohn habe in seinem Lokal ein rundes Jahr als Koch gearbeitet.

Bei dem Lokal handelte es sich um eine von den beiden Männerfreunden häufiger besuchte Kneipe in Köln-Holweide: Als für das Objekt ein neuer Pächter gesucht wurde, habe der Unternehmer ihm ein Darlehen gewährt, mit dessen Hilfe er damals trotz seiner Arbeitslosigkeit die Gaststätte übernehmen konnte. Über die Rückzahlungsmodalitäten habe man nicht viel geredet. Er habe den Freund im Gegenzug nie „abgedeckelt“.

Troisdorfer Wirt soll Unternehmer 25.000 Euro geschuldet haben

Sprich: Der Unternehmer habe für seinen nicht geringen und regelmäßigen Konsum in dem Lokal nichts bezahlen müssen. Auch einige Malerarbeiten im Haus des wohlhabenden Freundes habe er unentgeltlich ausgeführt. An genaue Summen konnte sich der Gastronom allerdings nicht mehr erinnern.

Das konnte die angeklagte Witwe hingegen sehr gut: 25.000 Euro habe der Bekannte ihrem verstorbenen Mann geschuldet: „Weil er tot war, wollte sich aber kein Mensch mehr an seine Schulden erinnern“, so die 52-Jährige vor Gericht. Sie habe den Schuldner allerdings mitnichten bedroht: Es sei im Rahmen eines Besuchs der neuen Gaststätte zu einem Streit zwischen ihrem Bekannten, ihr und dem Wirt gekommen. Das sei alles gewesen.

Der Wirt hingegen sagte, er habe ominöse Anrufe von einem angeblichen Kaufinteressenten für sein Auto bekommen. Am Tattag habe sich der Mann den Wagen ansehen wollen. Kurz nachdem er den vorgeblichen Kaufinteressenten zum Wagen begleitet habe, sei die Angeklagte mit einem ihm unbekannten Begleiter aufgetaucht.

Unternehmer hatte den Wirt vor vielen Jahren schonmal verklagt

Der Mann habe ihn mit einem Schlagstock geschlagen und in der Türe seines Wagens eingeklemmt. Als er laut um Hilfe gerufen habe, hätten die beiden den Rückzug angetreten. Sichtbare Verletzungen habe er nicht erlitten, die Schläge seien aber äußerst schmerzhaft gewesen.

Der Unternehmer hatte den Wirt vor mehreren Jahrzehnten bereits einmal verklagt; damals soll es ebenfalls um ein Darlehen gegangen sein, wie der Zeuge kleinlaut einräumte. Die angeklagte Witwe versucht mittlerweile auf dem Wege einer Zivilklage Geld von dem Wirt zu erstreiten. Mit einem Urteil im Strafprozess wird Mitte des Monats gerechnet.