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Streit um BeigeordnetenstelleTroisdorfs Bürgermeister nennt Stadtratsbeschluss rechtswidrig

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Das Troisdorfer Rathaus, ein Verwaltungsbau aus den 70er Jahren.

Wer als vierter Beigeordneter ein Büro im Troisdorfer Rathaus bekommt, ist weiter offen.

Die Position eines oder einer vierten Beigeordneten in Troisdorf bleibt weiter unbesetzt.

Auch sieben Monate nach der ersten Wahl eines vierten Beigeordneten ist die Stelle im Troisdorfer Rathaus noch nicht besetzt. Daran änderte auch die jüngste Sitzung im Stadtrat nichts. Während die Verwaltung einen erneuten Wahlgang auf die Tagesordnung genommen hatte, setzte die Kooperations-Mehrheit den Abbruch des Auswahlverfahrens durch. Mit dem Ziel, eine neue Ausschreibung auf den Weg zu bringen.

Kommunalaufsicht beim Rhein-Sieg-Kreis hatte Wahl für ungültig erklärt

Eine Entscheidung, die Bürgermeister Alexander Biber unmittelbar nach der Abstimmung „offenkundig rechtswidrig“ nannte. Er kündigte an, dass die Verwaltung diesen Beschluss beanstanden werde. Das war auch schon nach der ersten Wahl Anfang Mai geschehen.

Bereits vor dem Wahlgang hatte damals die Verwaltung erklärt, der Kandidat erfülle nicht die in der Ausschreibung genannten Forderung. Die Mehrheit der Ratsfraktionen hatte dennoch erst dessen Teilnahme am Wahlgang durchgesetzt und dann den favorisierten Bewerber auch gewählt.

Zu Unrecht, wie im Spätsommer nach der Prüfung die Kommunalaufsicht beim Rhein-Sieg-Kreis erklärte. Die wird sich vermutlich auch mit dem jüngsten Wahlgang in der Stadthalle, wo der Stadtrat tagte, befassen müssen.

Troisdorfer Stadt-Juristin warnt vor möglichem Rechtsstreit

Denn dort beschlossen auf Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Parteien der Kooperation, das Auswahlverfahren abzubrechen – entgegen der Einschätzung von Stadt-Juristin Heike Linnhoff. Die im Mai unterlegenen Bewerber hätten einen Anspruch auf das Verfahren; die Verwaltung wolle den Rat vor einem Rechtsstreit bewahren.

Ein „rechtssicheres Verfahren“ wolle auch die CDU, sagte deren Fraktionsvorsitzende Katharina Gebauer. Zwei Bewerber erfüllten die Kriterien, ein Abbruch des Verfahrens sei „kein Umgang, den man hier pflegen sollte.“

Das OVG hat gesagt, Ihr könnt
Harald Schliekert, SPD-Fraktionsvorsitzender

„Wir sind weiter der Auffassung, dass der Rat der Herr des Verfahrens ist“, erklärte für die Grünen-Fraktion deren Sprecher Thomas Möws seine Auslegung vor allem eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG). Die Wahl des einen Bewerbers habe klargemacht, dass eine Mehrheit die anderen zwei Kandidaten eben nicht wählen wollte.

Auch die SPD sehe sich durch das OVG-Urteil bestätigt, sagte Fraktionsvorsitzender Harald Schliekert: „Das OVG hat gesagt, Ihr könnt.“