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Staatsanwalt im Fall Höcker„Es gab weder eine Morddrohung noch eine andere Nötigung“

Lesezeit 3 Minuten
Ralf Höcker

Der Kölner Rechtsanwalt Ralf Höcker

  1. Mitte Februar war Medienanwalt Ralf Höcker überraschend von all seinen Ämtern in der Werteunion zurückgetreten. Auch aus der CDU trat er aus. Er begründete seinen Rückzug mit einer Bedrohungslage.
  2. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen ein. Sagt nun aber: Eine strafrechtlich relevante Bedrohung habe es nicht gegeben.
  3. Höcker bleibt auf Anfrage dabei: Er habe Warnungen vor ernsthaften Konsequenzen erhalten.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat die Ermittlungen im Fall um den Medienanwalt Ralf Höcker eingestellt. Das hat die Behörde auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger" bestätigt. Zuerst hatte der WDR darüber berichtet. Höcker, damals noch CDU-Mitglied und Sprecher der nationalkonservativen Werteunion, war am 13. Februar dieses Jahres überraschend von sämtlichen politischen Ämtern zurückgetreten und hatte das auf Facebook mit einem sehr emotionalen, aber ebenso nebulösen Bedrohungsszenario begründet.

Strafanzeige hatte er indes nicht erstattet. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin eigenständig Ermittlungen gegen Unbekannt wegen des Anfangsverdacht der Nötigung aufgenommen. „Es hat weder eine Morddrohung noch irgendeine andere Form der Nötigung gegeben“, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn dieser Zeitung. Die Motivation für Höckers öffentliche Erklärung habe vielmehr im privaten Bereich gelegen. „Diese Geschehnisse aber hatten keine strafrechtliche Relevanz.“

Höcker begründete Rückzug mit angedrohten Konsequenzen

Höcker, der mit seiner Kanzlei auch die rechtspopulistische AfD vertritt, hatte damals auf Facebook geschrieben, er sei es zwar gewohnt im Feuer zu stehen. Auch habe er schon mal anonyme Morddrohungen erhalten und die Antifa habe gegen ihn demonstriert.  In diesem Fall aber habe man ihm „auf denkbar krasse Weise klar gemacht, dass ich mein politisches Engagement sofort beenden muss, wenn ich keine ‚Konsequenzen‘ befürchten will.“

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Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ haben offenbar unter anderem innerparteiliche Auseinandersetzungen zu Höckers plötzlichem Rückzug geführt. Das würde auch erklären, warum er nicht nur seine politischen Ämter niedergelegt hat, sondern zugleich auch aus der CDU ausgetreten ist, deren Mitglied er mehrere Jahrzehnte gewesen war. 

Höcker: Deutungshoheit über Rückzug zurückgewinnen

Höckers berufliches Engagement für die AfD und sein politischer Einsatz für die umstrittene Werteunion, seine teils wüsten Äußerungen in den sozialen Medien hatte die Nerven einiger CDU-Mitglieder schon länger strapaziert. Aus der Parteispitze in NRW hieß es auf Anfrage, man habe Höcker zwar nicht aus der Partei gedrängt, auch sei kein Ausschlussverfahren gegen ihn geplant gewesen. Dennoch sei man froh, dass er jetzt weg sei, habe er der CDU doch durch seine Zusammenarbeit mit den Rechtspopulisten so einigen Ärger bereitet.

Selbst innerhalb der AfD gab es Stimmen, die Zweifel an Höckers Version geäußert hatten. „Einer wie er lässt sich nicht durch eine Bedrohung einschüchtern“, sagte ein hochrangiges Mitglied des AfD-Landesverbandes NRW. Er habe mit seinem Facebook-Eintrag die Deutungshoheit über seinen Rückzug gewinnen wollen, hieß es. Tatsächlich war in den Kommentaren von einer „Hetzjagd gegen ehrbare Konservative“ und einer „Kampagne gegen die Werteunion“ die Rede. Mehrere User behaupteten, die Antifa stecke hinter den angeblichen Drohungen.

Höcker bleibt bei seinen Aussagen

Auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ lieferte Höcker am Freitag eine Stellungnahme, die vermutlich auch die Staatsanwaltschaft verblüffen dürfte. Demnach bleibt er bei seinen Aussagen aus dem Facebook-Post. Die Behauptung, er habe die Drucksituation nur vorgetäuscht, sei falsch.

„Ich habe am 13.02. – unironisch gemeint – wohlmeinende Warnungen aus dem privaten Bereich erhalten, die mir sehr deutlich machten, dass ich über die schon in der Vergangenheit erhaltenen Morddrohungen und Falschbeschuldigungen hinaus voraussichtlich mit weiteren ernsthaften Konsequenzen zu rechnen habe, wenn ich meine politische Tätigkeit nicht einstelle“, schreibt Höcker.

Diese wohlmeinenden Warnungen „vor den Handlungen Dritter“ seien aber nicht konkret genug gewesen, um Strafanzeige zu erstatten. Allerdings kündigte er an, dies wegen „anderer Bedrohungs- und Verleumdungshandlungen“ noch tun zu wollen. 

Obwohl laut Staatsanwaltschaft geklärt ist, dass es keine strafrechtlich relevante Bedrohungen gegeben hat, wird die Behörde wohl zumindest vorerst von Ermittlungen gegen Höcker absehen. Oberstaatsanwalt Willuhn sagt: „Da wir nicht belegen können, dass er mit seinem Eintrag auf Facebook vorsätzlich falsch verstanden werden wollte, konnten wir gegen ihn auch kein Verfahren wegen Vortäuschung einer Straftat einleiten.“

Wie aus Justizkreisen zu erfahren war, könnte die jüngste Stellungnahme Höckers dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung noch einmal überdenkt. (mit jl)