Berlin – Internet, Strom, Heizung, Wasser - wer wegen der Corona-Pandemie viel zu Hause arbeitet, hat dadurch mitunter höhere private Kosten. An Wintertagen müssten Arbeiter im Homeoffice mit einem um rund vier Prozent erhöhten Heizbedarf rechnen, schätzt das Vergleichsportal Verivox. Über die gesamte Heizperiode könnten dadurch je nach Heizsystem Zusatzkosten von bis zu 45 Euro anfallen.
Bislang blieben Beschäftigte auf diesen Kosten sitzen. Doch nun haben sich Finanzpolitiker der großen Koalition nach einem Bericht der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” auf eine Steuerpauschale für Homeoffice-Tage verständigt. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?
Laut “Frankfurter Allgemeine Zeitung” soll die Homeoffice-Pauschale bei 5 Euro für jeden Tag am heimischen Arbeitsplatz liegen, jedoch bei 600 Euro im Jahr gedeckelt sein. Das entspräche 120 Arbeitstagen. Laut Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) ist die Zahl der ansetzbaren Tage in der Koalition aber noch umstritten. Demnach wollen einige Finanzpolitiker einen Deckel bei 100 Arbeitstagen. Setzt sich diese Position durch, könnten höchstens 500 Euro Homeoffice-Kosten pro Jahr geltend gemacht werden.
Kommt die Pauschale zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag?
Die Frage, ob die Homeoffice-Pauschale zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag gewährt wird, ist in der Koalition ebenfalls noch umstritten. Nach RND-Informationen pocht vor allem die CSU auf eine solche sehr weitgehende Regelung. Für den Fiskus wäre sie teuer, denn de facto würde damit die Werbungskostenpauschale für viele Beschäftigte auf 1500 oder 1600 Euro steigen.
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Um die Kosten im Griff zu halten, will Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) die Homeoffice-Pauschale wie andere Werbungskosten behandeln. In diesem Fall würden nur Beschäftigte von der neuen Regelung profitieren, die auf mehr als 1000 Euro Werbungskosten im Jahr kommen.
Kann man Homeoffice-Pauschale und Pendler-Pauschale zusammen geltend machen?
Nein, das wird nicht erlaubt sein. Für Tage, an denen Beschäftige ins Büro fahren, können sie wie bisher die Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer für den einfachen Weg geltend machen. Die Homeoffice-Pauschale von 5 Euro wird nur für Arbeitstage zu Hause angerechnet.
Wie das Finanzamt bei Arbeitnehmern verfahren wird, die nicht die Entfernungspauschale nutzen, sondern tatsächliche Fahrtkosten wie ein Jahresticket für die Bahn absetzen, ist noch unklar. Sicher ist allerdings, dass ohne die neue Homeoffice-Pauschale vielen Beschäftigten in Heimarbeit wegen der wegfallenden Entfernungskilometer Steuernachzahlungen gedroht hätten. Wer einen einfachen Arbeitsweg von 16 Kilometern oder weniger hat, fährt mit der Homeoffice-Pauschale steuerlich besser.
Ab wann soll die Regelung gelten?
Die Homeoffice-Pauschale ist Teil des Jahressteuergesetzes, dass die große Koalition in der nächsten Sitzungswoche des Deutschen Bundestags in der zweiten Dezemberwoche verabschieden will. Die Regelung würde sofort in Kraft treten, könnte also bei der Steuererklärung für das Jahr 2020 Anwendung finden.
Wie sind die Reaktionen?
Der Bund der Steuerzahler hat die Einigung der GroKo begrüßt. „Arbeitnehmer, die zu Hause arbeiten und deshalb auf private Ressourcen zurückgreifen, müssen dafür einen steuerlichen Ausgleich erhalten. Das Steuerrecht muss dies genauso anerkennen wie die Entfernungspauschale“, sagte Präsident Reiner Holznagel dem RND.
„Als Bund der Steuerzahler haben wir uns hier von Anfang für eine Werbungskostenpauschale von monatlich 100 Euro ausgesprochen – die 5 Euro am Tag sind also ein entsprechend guter Ansatz“, fügte Holznagel hinzu. (RND)