GasumlageBundesregierung hat Alternativen zur Mehrwertsteuersenkung
Die EU-Kommission hat die Bitte der Bundesregierung nach einem Verzicht auf die Mehrwertsteuer bei der Gasumlage rundweg abgelehnt, zugleich aber Lösungsvorschläge gemacht. Der gegenwärtige rechtliche Rahmen lasse eine Ausnahme für die Gasumlage nicht zu, schrieb EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni am Mittwoch in einem Brief an Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).
Deutschland habe aber verschiedene andere Optionen, um Verbraucher weniger zu belasten, schrieb der italienische Politiker. So könne die Bundesregierung die Mehrwertsteuer im Nachhinein an die Verbraucher zurückzahlen oder die Umlage senken. Es sei auch möglich, die Steuer den Gaskonzernen zugute kommen zu lassen. Alternativ könne man die geltende Mehrwertsteuer auf mindestens fünf Prozent reduzieren, schrieb der Wirtschaftskommissar. In Deutschland gilt in der Regel ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, der ermäßigte Satz liegt bei sieben Prozent.
Hintergrund der Ablehnung ist die neue Mehrwertsteuer-Verordnung in der EU, die von den Finanzministern der Mitgliedsstaaten erst Anfang April dieses Jahres beschlossen wurde. Darin gibt es zwar die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer auf Null zu senken. Allerdings gilt das nur für Lebensmittel, Medikamente und andere pharmazeutische Produkte.
Die Mehrwertsteuer könnte gesenkt werden
Dagegen kann die Mehrwertsteuer auf Energieträger wie Gas und Strom maximal auf fünf Prozent gesenkt werden. Das können die EU-Mitgliedsstaaten nach der neuen Verordnung machen, ohne die EU-Kommission um Erlaubnis zu bitten. Andere EU-Staaten haben das bereits getan. Die Niederlande etwa senkten die Mehrwertsteuer auf Energie von 21 auf neun Prozent.
Eine Senkung der Mehrwertsteuer auf wenige Prozentpunkte bei der Gasumlage könnte nach Einschätzung von EU-Beamten auch für Deutschland in Frage kommen. Man werde zusammen mit der Bundesregierung nach einer Lösung suchen, damit die Verbraucher genauso entlastet würden wie bei einem Verzicht auf die Mehrwertsteuer, sagte ein Sprecher der EU-Kommission: „Wir teilen mit Deutschland den Wunsch, dass diese Maßnahme nicht unbeabsichtigte Steuerfolgen hat.“ Details wollte der Sprecher allerdings nicht nennen.
Auch im Bundesfinanzministerium hieß es, man werde nun im Gespräch mit der EU-Kommission Alternativen suchen. „Unser Ziel ist nach wie vor, zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden“, sagte eine Sprecherin. Der Staat soll durch die Umsatzsteuer auf die Gasumlage keine Mehreinnahmen erzielen. Dabei seien verschiedene Möglichkeiten denkbar, die europarechtlich geprüft werden müssten. „Gemeinsam mit dem für die Gasumlage federführend zuständigen Bundeswirtschaftsministerium werden wir alle Möglichkeiten ausloten“, fügte die Sprecherin hinzu.
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Verbraucher könnten durch Mehrwertsteuersenkung sparen
Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Frage des Mehrwertsteuersatzes auf die Gasumlage keine Kleinigkeit: Bei einem Steuersatz von 19 Prozent müsste ein Haushalt mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden für die Umlage insgesamt 576 Euro zahlen. Bei einem Satz von Null wären es nur 484 Euro, bei 5 Prozent 508 Euro. Mit der Gasumlage sollen diejenigen Gasversorger unterstützt werden, die wegen der ausbleibenden russischen Gaslieferungen teures Gas auf dem Weltmarkt beschaffen müssen, um ihre Kunden weiter beliefern zu können.
Der CSU-Finanzpolitiker Sebastian Brehm schlug vor, den Plan der Gasumlage fallen zu lassen und die betroffenen Importeure durch einen staatlichen Kredit zu helfen. Dann erübrigten sich auch komplizierte Entlastungspakete für private und gewerbliche Verbraucher „Die Not einiger Gasimporteure ist auch eine Folge von Managementfehlern“, betonte er. Gleichzeitig habe etwa Uniper über Jahre trotz Verlusten Dividenden ausgeschüttet. „Es ist unverständlich, dass dafür nun die Verbraucher zur Kasse gebeten werden sollen“, so der Oppositionspolitiker.