ImmobilienKoalition will Wohnungsnot bremsen – hilft das neue Gesetz?
Berlin/Köln – Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz wollen SPD und Union die Wohnungsnot bremsen. Die Immobilienwirtschaft kritisiert die Gesetzesnovelle scharf, findet die Maßnahmen kontraproduktiv. Der Mieterbund hingegen begrüßte die Einigung, obwohl es auch dort Kritik gibt. Mieter werden besser vor Verdrängung geschützt, Kommunen können stärker in örtliche Wohnungsmärkte intervenieren - das sieht der Kompromiss zum Baulandmobilisierungsgesetz vor, auf den sich die Bundestagsfraktionen von Union und SPD am Dienstag geeinigt haben. Doch das „größte baupolitische Vorhaben der Legislatur“, wie es SPD-Fraktionsvize Sören Bartol gegenüber dem „Spiegel“ nannte, sorgt bei der Immobilienwirtschaft für Kritik.
Konkret sollen Kommunen künftig in neuen sektoralen Bebauungsplänen umfassendere Vorgaben zur Schaffung geförderten Wohnraums machen können. Auch das Vorkaufsrecht von Gemeinden wird gestärkt, indem unabhängige Gutachter den ausschlaggebenden Verkehrswert schätzen sollen. Und um Verdrängungsprozesse zu bremsen, sollen bis 2025 in Gebieten mit angespannten Wohnungsmarkt Genehmigungen zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nur noch in Ausnahmefällen erteilt werden.
Scharfe Kritik aus der Immobilienwirtschaft
Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, sieht das ausgesprochen kritisch, wie er im Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) erklärte. Schon in der Vergangenheit hätten Regulierungen wie die Mietpreisbremse verantwortungsvolle Vermieter aus dem deutschen Wohnungsmarkt getrieben. Die Einschränkungen bei Umwandlungen träfen nun „die kleinen Leute“, die sich immerhin noch eine Eigentumswohnung leisten konnten.
Übrig blieben nur „internationale Spekulanten“ als potenzielle Käufer für Wohnraum. „Diejenigen, die darauf setzen Wohnungen zu kaufen, runterzuwirtschaften und nach zehn Jahren mit Gewinn weiterzuverkaufen“, warnte Warnecke.Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) stößt sich vor allem daran, dass Kommunen künftig womöglich häufiger das Vorkaufsrecht ziehen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Das würge private Investitionen ab, die 95 Prozent der neuen Wohnungen ausmachten, bemängelte ZIA-Präsident Andreas Mattner. „Weshalb sollte man hohe Vorlaufinvestitionen tätigen, wenn einem mitten im Prozess das Grundstück entzogen werden kann?“, fragt Mattner - und nennt das Baulandmobilisierungsgesetz „einen Bärendienst an den Bürgerinnen und Bürgern, die verzweifelt nach einer Wohnung suchen“.
Mieterbund: „Schritt in die richtige Richtung“
„Wir halten sowohl die Stärkung des Vorkaufsrechts als auch die Genehmigungspflicht von Umwandlungen für einen Schritt in die richtige Richtung“, sagte hingegen Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten dem RND. Er betonte, dass die Maßnahme allein die Probleme vieler Mieter nicht löse. „Wichtig ist, dass bezahlbarer Wohnraum entsteht.“ Bis das klappe, sei die geplante Gesetzesnovelle aber eine sinnvolle Begleitmaßnahme.
Siebenkotten bemängelte zugleich, dass die Umsetzung der Genehmigungspflicht Ländersache ist. Diese können entscheiden in welchen Städten sie greift und inwiefern Kleinvermieter von ihr ausgenommen sind. Das Bundesgesetz lässt ihnen Spielraum für Ausnahmen bei Häusern zwischen drei und 15 Wohneinheiten. Weil sich die Regierungsparteien wie schon bei der Mietpreisbremse nicht einigen konnten, drohe „ein wohnungspolitischer Flickenteppich“, kritisierte Siebenkotten.
Nichtsdestotrotz hat die Immobilienwirtschaft den Eindruck gewonnen, dass die Union beim Baulandmobilisierungsgesetz der SPD weit entgegen gekommen ist. Womöglich, weil die Sozialdemokraten im Gegenzug schärferen Gesetzen zur Telekommunikationsüberwachung zustimmen könnten. „Da hat Horst Seehofer als Innen- und nicht als Bauminister gehandelt,“ glaubt deshalb Haus-und-Grund-Vertreter Warnecke.