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Impfpflicht in PflegeberufenWelche Folgen hat die Teilaussetzung in Bayern?

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Für Pflegekräfte soll eine Impfpflicht kommen.

Berlin – Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat am Montag angekündigt, das im Dezember von Bundestag und Bundesrat mit Stimmen der CSU verabschiedete Gesetz zur Einführung einer Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen nicht umzusetzen. Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz forderte die Aussetzung dieser Impfpflicht. Wir widmen uns den Folgen.

Wie begründet die Union ihr Vorgehen?

Es heißt, dass die Abwanderung von weiteren Pflegekräften und damit Chaos drohe. Außerdem sei zu unklar, wie genau und in welchen Fristen das Gesetz, das prinzipiell ab dem 15. März greift, überhaupt durchgesetzt werden solle. Da müsse die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP klarere Vorgaben machen. Tatsächlich obliegt die Durchsetzung den Ländern und damit letztlich den Gesundheitsämtern, die sich aber teilweise überfordert fühlen.

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Wie reagiert Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)?

Lauterbach nannte das Verhalten Bayerns am Dienstag „sehr problematisch“. Die Impfpflicht sei keine Schikane gegen das Personal in den Einrichtungen, es gehe um den Schutz der den Mitarbeitern anvertrauten Menschen. Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Johannes Vogel sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Das Tempo, in dem Markus Söder seinen Kurs wechselt, wird immer schneller. Sollte es noch einen inneren Kompass geben, rotiert dieser in schwindelregender Geschwindigkeit.“ Dass Merz nach nur wenigen Tagen im Amt als CDU-Vorsitzender der Schwesterpartei „in ihrer Widersprüchlichkeit hinterherlaufen muss, macht mir Sorgen“, so Vogel.

Was sagen die betroffenen Institutionen?

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft befürchtet einen Flickenteppich. Keinesfalls dürfe es so sein, dass in einzelnen Bundesländern die Impfpflicht umgesetzt werde und in anderen nicht, sagte der Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß dem RND. „Wir erwarten, dass sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf der nächsten Bund-Länder-Konferenz klar zu einer einheitlichen Umsetzung verständigen.“

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Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisierte die Diskussion scharf. „Die aktuelle Debatte verschleiert, dass der Personalmangel in den Pflegeberufen seit Jahrzehnten bekannt ist“, sagte die Präsidentin Christen Bienstein dem RND. „Dass nun jede einzelne Kündigung zu Versorgungsengpässen führt, ist ein politisches Versäumnis und nicht auf die Impfbereitschaft einzelner Pflegender zurück zu führen. Pflege ist kein Spielball von Politik und Bürokratie.“

Wie reagieren die Länder?

Unterschiedlich. Der Gesundheitsminister von Rheinland-Pfalz, Clemens Hoch (SPD), sagte dem RND: „Das Gesetz ist geltendes Bundesrecht, und Rheinland-Pfalz hält sich an geltendes Bundesrecht.“ Baden-Württemberg und Hessen äußerten sich ähnlich. Thüringen sprach sich für eine stufenweise und bundesweit einheitliche Umsetzung aus. Schleswig-Holstein verwies hingegen auf noch offene Fragen, die vor der Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu klären seien. Das CDU-geführte Sachsen ist auf der Merz-Linie.

Ist ein Kompromiss denkbar?

Ja. Gesundheitsminister Lauterbach wies darauf hin, dass im Gesetz keinerlei Fristen vorgesehen seien, bis wann ungeimpften Beschäftigten tatsächlich die Arbeit in einer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung untersagt werden müsse. „Da können wir gerne Vorschläge machen und haben das auch schon getan“, betonte er, ohne konkret zu werden, fuhr jedoch fort: „Es ist offensichtlich so, dass man sich hier von dem Gesetz verabschieden will, und das ist falsch.“