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Kommentar zu Schröder-KlageDienstwagen und Büro retten Ehre des Altkanzlers nicht

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Schröder 010720

Altkanzler und Gas-Lobbyist Gerhard Schröder

Gerhard Schröder konnte sich in dieser Woche über einen juristischen Erfolg freuen. Er darf – laut erstinstanzlicher Entscheidung einer parteiinternen Schiedskommission – in der SPD bleiben. Das ist richtig so, weil ihm ein Verstoß gegen die Parteiordnung nicht nachgewiesen werden kann. Die Freundschaft mit einem Kriegsverbrecher wie Wladimir Putin ist moralisch zu verurteilen, aber eben kein rechtlich sauberer Grund für einen Parteiausschluss.

Schöder will Altkanzler-Privilegien erklagen

Den Erfolg vor der Schiedskommission hat Schröder erzielt, ohne auch nur einen Vertreter zur Verhandlung zu schicken. Jetzt will der Altkanzler kämpfen, und zwar mit einer Klage, die er gegen eine Entscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestags eingereicht. Die Haushälter haben ihm das Geld für Büro und Mitarbeiter gestrichen – mit der Begründung, Schröder nehme keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahr.

Es ist Schröders gutes Recht, eine solche Entscheidung von einem unabhängigen Gericht prüfen zu lassen. Ein Recht, das Kritiker im Land des lupenreinen Autokraten Wladimir Putin auch gern hätten.

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Juristisch steht die Klage aus Sicht von Experten auf wackligen Beinen – doch darum geht es nicht. Selbst wenn der Altkanzler gewinnen sollte und die Mittel für Büro und Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden müssten, wäre seine Ehre nicht wieder hergestellt. Die nimmt er sich selbst, solange er nicht mit Putin bricht und lieber seine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgt.

Schröder sucht die Schuld einmal mehr bei den anderen. Das erinnert, bildlich gesprochen, an einen Kollegen, der sich nie die Zähne putzt und dann von den anderen gemobbt fühlt, weil wegen Mundgeruchs keiner im Betrieb mehr mit ihm sprechen will. Manchmal sollte man sich fragen, ob der Fehler auch bei einem selbst liegen könnte. Gerhard Schröder ist dazu nicht mehr in der Lage.