Smartwatches, SaugroboterNetzagentur warnt vor spionierenden Haushaltsgadgets
Berlin – Sobald Spielzeuge oder Geräte vernetzt und mit Kamera oder Mikrofon ausgerüstet sind, greifen sie in die Privatsphäre ihrer Nutzerinnen und Nutzer oder der Menschen in der Umgebung ein. Deshalb sollte man vor einem Kauf solcher Gadgets die Produktbeschreibungen und Datenschutzbestimmungen genau lesen, rät die Bundesnetzagentur.
Unter Umständen ist ein Gerät sogar illegal – etwa dann, wenn mit ihm Gespräche oder Bilder ohne Einwilligung oder Kontrolle aufgezeichnet und übertragen werden können. Oder wenn es für unbemerkte Aufnahmen geeignet oder gar bestimmt ist. Oder wenn auf das Gerät aus der Ferne zugegriffen werden kann, um unbemerkt abzuhören oder zu beobachten. In allen drei Fällen handelt es sich laut der Behörde um illegale Spionagegeräte.
Verbraucher sollten bei Features wie „Voice Monitoring“ vorsichtig sein
Im Netz werden zum Beispiel Smartwatches mit Abhörfunktionen angeboten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten skeptisch werden, wenn über eine normale Telefonfunktion hinaus Features wie „Voice Monitoring“, „Babyphone“ oder „One-Way Conversation“ beworben werden. Dann ist es wahrscheinlich, dass das Mikrofon oder die Kamera der Smartwatch aus der Ferne per App oder SMS aktiviert werden kann, ohne dass die Trägerin oder der Träger sowie Dritte dies erkennen können.
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Auch Saugroboter mit Kamera und/oder Mikrofon können illegal sein, wenn sie heimlich Bilder oder Audio drahtlos an das Smartphone der Besitzerin oder des Besitzers übertragen können.
Entscheidend ist, ob es akustische oder visuelle Hinweise gibt, die eine Aufnahme erkennbar macht. Spielzeug kann ebenfalls betroffen sein: Puppen, Roboter oder ferngesteuerte Autos, die über eine App gesteuert werden und mit möglicherweise versteckten Kameras oder Mikrofonen ausgerüstet sind, fallen ebenfalls meist in die Verbotenkategorie.