Das Gericht entschied, dass die Kündigung von Nicole Fischer-Kummer aus den angeführten Gründen unwirksam war. FC kann in Berufung gehen.
Nach Diskriminierungs-VorwurfStiftungsleiterin mit Klage gegen 1. FC Köln erfolgreich
Die Stiftung des 1. FC Köln, so definiert es der Klub selbst, bündele das vielfältige soziale Engagement des Vereins. Sie helfe Bedürftigen und stehe für die Werte des Vereins (Akzeptanz, Vielfalt, Gleichberechtigung) und gegen Diskriminierung und Ausgrenzung. Da klingt es fast absurd, dass die langjährige Stiftungsleiterin von den aktuellen Verantwortlichen des 1. FC Köln ausgerechnet der „Diskriminierung“ beschuldigt wurde und ihr „verhaltensbedingt“ gekündigt wurde. Dieser Vorwurf kam am Dienstag während eines Kammertermins vor dem Arbeitsgericht Köln ans Licht.
1. FC Köln: „Verhaltensbedingte Gründe“ reichen nicht für Kündigung
Am Ende musste der FC auch neben dem Platz eine Niederlage einstecken. Das Arbeitsgericht unter Vorsitz von Richter Philipp Busch entschied: Die Kündigung aus „verhaltensbedingten Gründen“ ist unwirksam, das Arbeitsverhältnis besteht fort. Das teilte das Gericht dieser Zeitung mit. Die vom FC angeführten „verhaltensbedingten Gründe“ seien für eine Kündigung nicht ausreichend und hätten zunächst abgemahnt werden müssen — was nicht der Fall war. Nicole Fischer-Kummer war mit ihrer Kündigungsschutzklage erfolgreich, der Klub muss die 54-Jährige, die seit 2008 in verschiedenen Positionen für den Klub arbeitet, somit weiter beschäftigen.
Ob es dazu auch kommt, ist eine andere Sache. Der FC kann sich nun mit seiner ehemaligen Stiftungsleiterin doch noch einigen – oder aber in Berufung gehen. Der Klub, für den Geschäftsführer Philipp Türoff und Justiziar Oliver Zierold (im Publikum) vor Ort waren, hatte Fischer-Kummer bei Beendigung des Arbeitsverhältnis' zum 31. März 2024 75.000 Euro geboten und das Angebot bei einer Auflösung zum 31. Dezember 2023 auf 100.000 Euro erhöht. Fischer-Kummer forderte 150.000 Euro (zum 31. März 2023). Ihr war am 29. Juni 2023 gekündigt worden. Eine Woche zuvor war sie für die Stiftung noch in der Ukraine gewesen.
Was unter „verhaltensbedingten“ Gründen zu verstehen sein sollte, erfuhr man von FC-Seite während des Kammertermins. Da war von „diskriminierenden“ Äußerungen Fischer-Kummers gegenüber Mitarbeitern die Rede und dass sie Anweisungen der neuen Geschäftsführung nicht befolgt habe. „Ein bunter Strauß von Pflichtverletzungen“, so FC-Anwalt Christoph Kaul (vangard Littler). Fischer-Kummers Anwältin Silke Ruttkamp (RPO) stritt vor allem den Vorwurf der „diskriminierenden Äußerungen“ vehement ab. Ihre Mandantin habe es vielmehr „geliebt“, 15 Jahre für den FC und die Stiftung zu arbeiten. Türoff kann sich dies aber gar nicht mehr vorstellen: „Dass Frau Fischer-Kummer noch einmal zum FC zurückkehren wird, da fehlt mir jegliche Fantasie.“
In der jüngeren Vergangenheit hatten bereits zuvor vier ehemalige Mitarbeiter des 1. FC Köln, unter ihnen zwei Abteilungsleiter, gegen ihre Kündigungen geklagt.