Die Industrie- und Handelskammer wählt Anfang Oktober die neue Vollversammlung.
Alle fünf Jahre wählen die 150.000 IHK-Pflichtmitglieder das Parlament der regionalen Wirtschaft.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Wahl.
Köln – In Kürze dürften die Wahlunterlagen eintreffen, denn vom 1. Oktober bis zum 4. November sind die Unternehmen der Region aufgefordert, die neue Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Köln (IHK) zu wählen. Wie die Wahl funktioniert – die wichtigsten Fragen im Überblick.
Welche Aufgaben hat die Vollversammlung der IHK?
Sie ist das Parlament der regionalen Wirtschaft. Über dieses Gremium bestimmen die Unternehmen den Kurs der Kammer. Das betrifft sowohl Fragen der Kammerarbeit als auch die Vertretung der Unternehmerinteressen gegenüber Politik und Verwaltung etwa in Standortfragen, Steuer- oder anderen Wirtschaftsthemen. Die ehrenamtlichen Vollversammlungsvertreter wählen aus ihren Reihen den Präsidenten und das Präsidium. Ebenso bestellen sie den Hauptgeschäftsführer. Das Gremium legt die Beiträge fest. Zudem beschließt sie den Haushaltsplan der Kammer.
Die rund 150.000 IHK-Pflichtmitglieder im Kammergebiet wählen alle fünf Jahre. Die Unterlagen werden schriftlich verschickt. Personen, die ein Gewerbe angemeldet haben oder als Einzelkaufmann eingetragen sind, wählen selbst. Bei Unternehmen wählt derjenige, der zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. Jedes Unternehmen hat nur eine Stimme, unabhängig von Rechtsform, Größe oder Umsatz.
Wie funktioniert die Wahl?
Insgesamt 172 Kandidaten bewerben sich in 32 Wahlgruppen auf insgesamt 92 Plätze. Erstmals hat sich diesmal ein Bündnis aus Unternehmern der Region gebildet, das die Kammer reformieren will. „New Kammer“ nennt sich die Initiative, die mit drei Zielen antritt: Mehr Transparenz, eine digitalisierte Kammerarbeit und vor allem niedrigere Beiträge.
Damit sichergestellt wird, dass alle Branchen gemessen an ihrer Bedeutung repräsentiert sind, sind die Unternehmen in Gewerbegruppen aufgeteilt. In die Berechnung der Gruppengröße fließen die Zahl der ihr zuzurechnenden Kammerzugehörigen, die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und die Höhe der Kammerbeiträge ein. Darüber hinaus findet in den Gruppen eine Aufteilung der Mitglieder nach der regionalen Verteilung statt. Jedes Unternehmen kann nur in der Wahlgruppe wählen, der es angehört.
Warum sind in den Listen einiger Gruppen nur so viele Kandidaten aufgestellt, wie es Listenplätze gibt oder sogar weniger?
In einigen Wahlgruppen haben sich trotz einer Nachfrist nicht genug Kandidaten gefunden. Die gelisteten Vertreter sind also auf jeden Fall in der Vollversammlung.
Was ist die Kooptation?
Insgesamt 92 Sitze werden durch die Wahl besetzt. Die neue Vollversammlung, die Anfang 2020 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammenkommt, kann dann bis zu 15 weitere Mitglieder wählen. Diese sogenannte Kooptation ist möglich, wenn in einzelnen Wahlgruppen wichtige Segmente, also etwa große Unternehmen wie Rewe oder Ford, nicht vertreten sind. Kammerkritiker sehen darin ein undemokratisches Element.
Wie hoch ist die Wahlbeteiligung?
Die Beteiligung ist traditionell sehr gering. 2014 lag sie bei nur 8,17 Prozent.