Finanzbeamte sind nicht kreativ? Von wegen! Die Geschichte des Steuerwesens zeigt, dass sich unsere Vorfahren allerlei skurrile Abgaben ausgedacht haben. Eine kleine Auswahl der vergangenen Jahrhunderte:
Bartsteuer
In Russland mussten barttragende Männer seit 1698 eine Steuer bezahlen. Denn Rauschebärte galten zu dieser Zeit in Europa als rückständig, und mit Hilfe der Steuer wollte Zar Peter I. das Erscheinungsbild seiner Untertanen und damit ganz Russlands modernisieren.
Wer seinen Bart behalten wollte, zahlte die Steuer und bekam dafür eine Kupfermedaille, die er ständig bei sich tragen musste. Ohne Medaille wurde man sofort auf offener Straße zwangsrasiert.
Fenstersteuer
England und Frankreich führten zwischen 1696 und 1851 eine Steuer auf Fenster und Türen ein: Hausbesitzer zahlten eine Abgabe, deren Höhe sich nach der Anzahl der Fenster und Türen im Gebäude richtete – und danach, an welcher Seite sie sich befanden. In der Folge mauerten Hauseigentümer möglichst viele Öffnungen zu. Harmonierte das verwendete Material mit der Fassade, wurde die Steuer für das zugemauerte Fenster erlassen. Noch heute sieht man die Spuren an alten Gebäuden.
Jungfernsteuer
Zwischen 20 und 40 Jahre alt, aber unverheiratet? Anfang des 18. Jahrhunderts war das in Preußen nicht nur skandalös, sondern auch teuer: Laut Gesetz mussten Single-Frauen zwei Groschen Jungfernsteuer im Monat berappen, um Familien zu entlasten. Premierminister Johan Kasimir Kolbe von Wartenberg (1699-1711) hatte sich diese kuriose Steuer ausgedacht. Er erfand zudem die Perückensteuer, die Hut-, Strumpf- und Kutschensteuer sowie den Vorläufer einer Kaffeesteuer.
Nilschlammsteuer
Die Bauern im alten Ägypten hatten es nicht leicht: Überschwemmungen durch das Nil-Hochwasser verwüsteten regelmäßig ihre Häuser und Felder – und je nachdem, wie hoch der Schlamm in den Feldern stand, mussten sie darüber hinaus eine Abgabe an den Pharao zahlen.
Perückensteuer
Die Perückensteuer wurde aufgrund klammer Staatsfinanzen in Preußen eingeführt. Da zur Zeit König Friedrichs des I. Perücken in Mode kamen, waren für jedes in der Öffentlichkeit getragene Haarteil drei Taler fällig. Kontrolliert wurde das vom Königlichen Perückeninspektor und seinen Unterinspektoren, die auch auf offener Straße den künstlichen Haarschopf abnehmen und den „Bezahlt“-Stempel prüfen durften.
Spatzensteuer
Spatzen wurden im 18. Jahrhundert in Hannover und Baden-Württemberg als Schädlinge eingestuft, deshalb gab es für die Jagd auf die kleinen Vögel eine Belohnung: Wer zwölf Sperlinge lebend einfing und abgab, bekam sechs Kreuzer Belohnung. Aber gelang dies nicht oder weigerte man sich, waren zwölf Kreuzer Spatzensteuer fällig.
Urinsteuer
Im ersten Jahrhundert nach Christus führte der römische Kaiser Vespasian eine Urinsteuer ein. Jeder, der eine öffentliche Toilette benutzte, musste sie zahlen. Sein Sohn Titus war gegen die Abgabe, doch im Streit mit ihm entgegnete Vespasian nur: „Pecunia non olet“. Und das bedeutet: „Geld stinkt nicht“. (gs)
Natürlich gibt es noch heute kuriose Abgaben und Gesetze, auch in Deutschland. Eine lustige Auswahl im Video: