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Cum-Ex-SkandalStaatsanwaltschaft fordert neun Jahre Haft für Steueranwalt Hanno Berger

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Hanno Berger, Angeklagter, steht im Gerichtssaal. Er trägt einen Mund-Nasen-Schutz und schaut an der Kamera vorbei.

Hanno Berger steht im Gerichtssaal wegen des Cum-Ex-Prozesses.

Das Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft im Cum-Ex-Prozess gegen den Steueranwalt Hanno Berger wurde am Dienstag, 6. Dezember, vor dem Bonner Landgericht verlesen.

Im Prozess gegen einen mutmaßlich Hauptbeteiligten am sogenannten Cum-Ex-Skandal, Hanno Berger, hat die Anklage neun Jahre Haft gefordert. Zusätzlich teilte das Landgericht Bonn mit, dass die Staatsanwaltschaft eine Zahlung in Höhe von knapp 27 Millionen Euro durch Berger beantragte. Das Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft wurde am Dienstag, 6. Dezember, vor dem Bonner Landgericht verlesen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Das Urteil wird nächste Woche Dienstag, 13. Dezember, verkündet.

Steueranwalt Berger steht vor Gericht, weil er die Geschäfte entwickelt haben soll, mit denen Banken den Staat jahrelang um Milliarden prellten. Er war Ende Februar von der Schweiz nach Deutschland ausgeliefert worden. Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien um einen Dividenden-Stichtag herum hin- und hergeschoben, um sich mehrmals Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen.

Der Bundesgerichtshof urteilte im Juli, dass es sich dabei um strafbare Steuerhinterziehung handelte. Im März stufte der Bundesfinanzhof solche Geschäfte auch als steuerrechtlich unzulässig ein. Berger muss sich in Bonn wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung verantworten. (afp)