Zum 1. Januar 2023 steigen die Krankenkassenbeiträge. Welche Krankenversicherungen in Köln und der Region erhöhen. Ein Überblick.
Zum 1. Januar 2023Diese Krankenkassen im Rheinland erhöhen ihre Beiträge
Im neuen Jahr steigen die Krankenkassenbeiträge, jetzt wird auch das Ausmaß der zusätzlichen Belastungen für Versicherte sichtbar. So wird zum einen der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,3 auf 1,6 Prozent und zum anderen die Beitragsbemessungsgrenze (Obergrenze für das Einkommen, das zur Berechnung von Beiträgen zu verschiedenen Kranken- und Sozialversicherungen herangezogen werden kann) von 58 050 auf 59 850 Euro Jahresgehalt erhöht. Der Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, also der allgemeine Beitragssatz plus Zusatzbeitrag, beträgt dann 16,2 Prozent vom Bruttoeinkommen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernehmen davon jeweils die Hälfte.
Die Vergleichsplattform „Check24“ beziffert die Mehrkosten auf bis zu 347 Euro im Jahr für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze. Damit sei ein neues Rekordniveau erreicht. Gut 40 Millionen Versicherte seien von Preiserhöhungen der gesetzlichen Krankenkassen betroffen, teilt die Plattform mit.
Hintergrund der Beitragserhöhungen ist ein Finanzdefizit der Krankenkassen, das sich laut Bundesgesundheitsministerium auf etwa 17 Milliarden Euro beläuft. Um dies auszugleichen, beschloss Gesundheitsminister Karl Lauterbach bereits Mitte des Jahres in seinem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz unter anderem, dass der Zusatzbeitrag der Krankenkassen um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent steigen soll. Wie stark die Krankenkassen ihre Beiträge innerhalb dieses Rahmens erhöhen, können sie aber selbst entscheiden. Im Jahr 2019 lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag noch bei 0,9 Prozent.
Gleichzeitig wurden die Kassen auch von der Informationspflicht befreit. Erhöhen die Krankenkassen ihre Beiträge, müssen sie ihre Mitglieder bis Ende 2023 nicht per Brief informieren. Ein Hinweis auf der Webseite oder im Mitgliedsmagazin reicht aus.
Preisanpassungen schwanken enorm
Von der Möglichkeit, die Preise anzuheben, haben aber nicht alle Krankenkassen Gebrauch gemacht – zumindest nicht in vollem Umfang. Laut Berechnungen von Check24 steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag nur um 0,2 Prozentpunkte. Der Verband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestätigt diese Zahl in einer Mitteilung.
Dabei schwanken die Preisanpassungen der Krankenkassen enorm. 20 der 97 gesetzlichen Krankenkassen verzichten ganz auf eine Preiserhöhung, drei senken ihre Beiträge sogar. Bei 48 Krankenkassen wird es nächstes Jahr allerdings teurer. Die Beitragserhöhungen schwanken zwischen 0,1 und 0,7 Prozentpunkten. Wie hoch die zusätzlichen Kosten am Ende sind, sei im Wesentlichen davon abhängig, wie stark die eigene Krankenkasse den Zusatzbeitrag anhebt, heißt es bei Check24. Bei der GKV können Versicherte nachsehen, wie stark der Zusatzbeitrag in der eigenen Versicherung steigt.
Rund drei Millionen Menschen sind bei der AOK Rheinland/Hamburg versichert. Dort steigt der Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2023 um 0,2 Prozentpunkte auf insgesamt 1,8 Prozent. Der Gesamtbeitragssatz beträgt dann 16,4 Prozent. Die Pronova BKK zählt knapp 643.000 Versicherte und erhöht ebenfalls um 0,2 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent im kommenden Jahr. Sie verlangt dann insgesamt rund 16,3 Prozent. Unverändert dagegen bleiben die Zusatzbeiträge zum Beispiel bei Deutschlands größten Krankenkassen Barmer (8,7 Millionen Versicherte) und Techniker (11 Millionen Versicherte). In 2023 beträgt er bei der Barmer 1,5 und bei der Techniker 1,2 Prozent. Der Gesamtbeitragssatz bleibt bei der Barmer dann insgesamt bei 16,1 Prozent und bei der Techniker bei 15,8 Prozent.
„Bereits kleine Beitragsanpassungen können zu empfindlichen Mehrkosten für Versicherte führen. Der einzige Weg, höhere Beitragszahlungen zu vermeiden, ist der Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse", sagt Daniel Güssow, Managing Director gesetzliche Krankenkassen bei Check24. Verbraucher und Verbraucherinnen sollten aktuell auf jeden Fall einen Wechsel prüfen. Dadurch können Versicherte laut dem Vergleichsportal bis zu 299 Euro jährlich einsparen.
Nicht für jeden lohne sich der Wechsel allerdings, sagte Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale NRW dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ jüngst. Der Zusatzbeitrag sei zwar ein Kriterium bei einem Wechsel, doch ausschlaggebend sollten andere Aspekte sein, so Wolter.
„Die Leistungen von gesetzlichen Krankenkassen sind in der Basisversorgung zwar grundsätzlich die Gleichen, doch es gibt Unterschiede bei Zusatzleistungen, wie etwa bei der Gesundheitsprävention oder der Gesundheitsförderung.“ Einige Krankenkassen würden etwa Zuschüsse für Gesundheitskurse zahlen oder sich an der Zahnreinigung beteiligen. „Vor einem Wechsel sollte man sich immer anschauen: Was bietet meine Krankenkasse und was bieten die anderen?“
Wer wechseln will, kann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Der Wechsel der Krankenkasse ist dabei vergleichsweise einfach: Es muss lediglich eine neue Kasse ausgewählt und sich dort angemeldet werden. Alle weiteren Modalitäten zu Kündigung und Wechsel erledigt die neue Krankenkasse.
Nach einer Frist von zwei Monaten ist der Wechsel dann abgeschlossen. Wechseln Sie also zum 31. Januar, sind Sie erst ab dem 1. April 2023 Mitglied bei der neuen Krankenkasse. Bis dahin müssen Sie die erhöhten Zusatzbeiträge der alten Kasse zahlen.
Doch selbst wenn die Sonderkündigungsfrist verpasst wird: Wer länger als zwölf Monate Mitglied in seiner Krankenkasse ist, kann von seiner zweimonatigen Kündigungsfrist Gebrauch machen.