FlaschenpostGewerkschaft erstattet Anzeige wegen Behinderung der Betriebsratsgründung
- Bereits im vergangenen Jahr war Flaschenpost in die Kritik geraten: Mitarbeiter hatten in einem offenen Brief an den Gründer schlechte Arbeitsbedigungen beklagt.
- Nun wollen Arbeitnehmer am Düsseldorfer Standort einen Betriebsrat gründen. Nach der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten hat das Start-Up die Wahlen verhindern wollen.
- Flaschenpost widerspricht der Gewerkschaft allerdings.
Düsseldorf – Die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) stellt wegen der Behinderung der Gründung eines Betriebsrats am Standort Düsseldorf eine Strafanzeige gegen den Getränkelieferdienst Flaschenpost. Dies bestätigte der Vorsitzende der NGG NRW Mohamed Boudih dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ am Dienstag.
Zuvor hatte Flaschenpost eine einstweilige Verfügung gegen den gewählten Wahlvorstand eingeleitet, der für die Vorbereitung und Organisation der Betriebsratswahl verantwortlich ist. „Flaschenpost war der Meinung, dass innerhalb von neun Tagen nicht alle Mitarbeiter über die Betriebsversammlung, auf der der Wahlvorstand gewählt wurde, informiert werden konnten“, so Klaus Pahde, Anwalt des Wahlvorstands. Das Arbeitsgericht Düsseldorf lehnte den Antrag auf eine einstweilige Verfügung aber ab: Der Zeitraum sei ausreichend gewesen.
„Mit diesem Eilverfahren sollte die Einleitung zur Betriebsratswahl verhindert werden“, sagte Boudih. Auch ein an den Wahlvorstand adressierter Brief sei von dem Unternehmen geöffnet worden, andere nur mit Verzögerung zugestellt worden, so Boudih.
Flaschenpost widerspricht der Gewerkschaft
Flaschenpost widerspricht dem Vorwurf der Behinderung einer Betriebsratswahl. Eine Sprecherin teilte am Dienstag mit: „Die Anschuldigungen der NGG sind haltlos und falsch begründet.“ Im Verlauf der Vorbereitung habe man die NGG mehrfach darauf hingewiesen, dass bei einer kurzen Ankündigungsfrist nicht alle Mitarbeiter erreicht werden könnten. Deshalb habe Flaschenpost vorgeschlagen, eine längere Vorlaufzeit anzusetzen, um allen Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, an der Wahl teilzunehmen.
Die Gewerkschaft und die Arbeitnehmer argumentieren allerdings, sie hätten während der Vorbereitungen Flaschenpost dazu aufgefordert, die Einladung zur Betriebsversammlung per E-Mail an die Arbeitnehmer weiterzuleiten, um die Information aller sicherzustellen, so Pahde. Nachdem der Arbeitgeber sich weigerte, seien die Einladungen für den 27. Januar ab dem 18. Januar über das Schwarze Brett und persönlich verteilt worden.
Kündigungen von Arbeitnehmern
Bei der NGG sieht man derweil auch einen Zusammenhang zwischen der versuchten Betriebsratsgründung und acht Kündigungen von Team- und Schichtleitern. Sieben von ihnen seien Gewerkschaftsmitglieder, die aktiv in den Prozess involviert gewesen seien. Dadurch sei ein Klima der Angst und Verunsicherung entstanden.
„Die Anschuldigungen der NGG, dass die Entlassungen am Düsseldorfer Standort mit der Wahl des Betriebsrates zusammenhängen, weisen wir ebenfalls aufs Schärfste zurück“, so die Flaschenpost-Sprecherin. Die Entlassungen seien ausschließlich in der mehr als mangelhaften Führung des Standorts begründet.
Das könnte Sie auch interessieren:
„Bei Schlechtleistungen müssen im Vorfeld einer Kündigung Maßnahmen getroffen werden wie Abmahnungen oder Gespräche. Das hat nicht stattgefunden, weshalb wir die Kündigungen als Vorwand sehen, die Gewerkschaftsmitglieder zu schwächen“, sagte Boudih. Den Arbeitnehmern sei zuerst fristgerecht gekündigt worden, mindestens sieben von ihnen erhielten anschließend auch eine fristlose Kündigung. Auch dagegen geht die NGG gerichtlich vor.
Flaschenpost war bereits im vergangenen Jahr in die Kritik geraten: Mitarbeiter hatten in einem offenen Brief an den Gründer schlechte Arbeitsbedingungen beklagt und dem Unternehmen vorgeworfen, unfaire Löhne zu zahlen. Flaschenpost-Chef Stephen Weich sagte daraufhin im Interview mit dem Kölner Stadt-Anzeiger, man würde „die Gründung eines Betriebsrats nicht behindern“. Die Zufriedenheit der Mitarbeiter sei dem Unternehmen wichtig.