Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden zum Jahresanfang 2025 deutlich steigen. Derzeit legen die Kassen die konkreten Sätze fest.
Schlecht für VersicherteWas tun, wenn die Krankenkasse die Beiträge anhebt?
In den kommenden Tagen wird es schlechte Nachrichten für die gesetzlich Versicherten hageln. Die Verwaltungsräte der 95 Krankenkassen legen die Beitragssätze für das kommende Jahr fest – und die kennen nur eine Richtung: kräftig nach oben. Warum steigen die Beiträge so massiv, was können Versicherte nun tun? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Um wie viel werden die Krankenkassen-Beiträge steigen?
Das wird von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein – je nach Finanzlage. Grundsätzlich gilt: Der Beitragssatz besteht aus zwei Komponenten: Der allgemeine Beitrag von 14,6 Prozent ist bei allen Kassen identisch und bleibt auch 2025 unverändert. Dazu wird der sogenannte Zusatzbeitrag addiert, der kassenindividuell ist. Er reicht derzeit bei den bundesweit und regional geöffneten Kassen von 0,9 Prozent (BKK firmus) bis zu 3,9 Prozent (BKK Pfalz). Daraus ergibt sich eine Spanne beim Beitragssatz von 15,5 Prozent bis 18,5 Prozent. Der Durchschnittssatz über alle Kassen liegt derzeit bei rund 16,4 Prozent.
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Der offizielle Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung geht davon aus, dass die Beiträge 2025 im Schnitt um 0,8 Prozentpunkte steigen werden. Schon das wäre ein Rekordplus. In der Praxis werden die 0,8 Punkte aber nicht ausreichen. Denn viele Kassen haben ihre letzten Rücklagen aufgebraucht. Deshalb brauchen sie im kommenden Jahr mehr Geld, um die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve wieder zu erreichen. Das wird in der offiziellen Schätzung aber nicht berücksichtigt. Tatsächlich dürfte der Beitrag nach Ansicht von Kassenexperten im Schnitt um einen Prozentpunkt steigen, womit insgesamt ein Satz von 17,4 Prozent erreicht wird.
Was bedeutet die Anhebung der Krankenkassen-Beiträge konkret für mich?
Die Mehrbelastung kann leicht selbst ausgerechnet werden. Die Änderung beim Beitragsatz multipliziert mit dem monatlichen Bruttoeinkommen ergibt den Betrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer mehr zahlen müssen. Wird dieser Betrag durch zwei geteilt, ergibt das die eigene Mehrbelastung. Beispiel: Bei einem Einkommen von brutto 3500 Euro und einer Anhebung um einen Prozentpunkt muss ein Beschäftigter im Monat 17,50 Euro mehr zahlen (1 Prozent von 3500 Euro = 35 Euro, geteilt durch 2 = 17,50 Euro). Achtung: Krankenkassenbeiträge müssen immer nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze gezahlt werden. Diese Beitragsbemessungsgrenze folgt der Lohnentwicklung und steigt deshalb 2025 kräftig an, und zwar von 5175 auf 5512,50 Euro monatlich. Wer ein Einkommen in dieser Größenordnung bezieht, wird deutlich stärker belastet. Beispiel: Mit einem Einkommen von 5600 Euro müssen Beschäftigte bei einer Anhebung des Satzes von 16,4 auf 17,4 Prozent rund 55 Euro im Monat mehr zahlen.
Warum steigen die Beiträge so stark?
Die Kassen warnen schon seit Jahren davor, dass die Ausgaben tendenziell aus dem Ruder laufen. Diese Entwicklung wurde in der langanhaltenden Superkonjunktur nach der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 allerdings überdeckt durch eine bis dato ungeahnte Zunahme der beitragspflichtigen Beschäftigung. Die Warnungen blieben ungehört, stattdessen wurden teure Reformen auf den Weg gebracht, zum Beispiel das Terminservice- und Versorgungsgesetz von Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), mit dem die Honorare der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte kräftig ausgeweitet wurden. Die Wirtschaftsflaute in Deutschland sorgt nun dafür, dass die Einnahmen die Ausgaben nicht mehr decken.
Wie kann ich die Kasse wechseln?
Alle Krankenkassen, die den Beitragssatz anheben, müssen die Versicherten schriftlich per Brief darüber informieren. Im Falle der Erhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht, das zum Ende des Monats ausgeübt werden kann, in dem der Beitrag erhöht wird. Bei einer Anhebung zum 1. Januar 2025 kann also zum 31. Januar 2025 gekündigt werden. Der Wechsel ist einfach: Man muss sich nur bei einer neuen Kasse anmelden. Diese übernimmt dann die Kündigungs- und Wechselformalitäten. Allerdings gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Die Mitgliedschaft in der neuen Kasse beginnt also in dem Beispiel erst am 1. April 2025. Solange bleibt man in der bisherigen Kasse und muss dort auch den erhöhten Beitrag zahlen.
Welche Kasse soll ich wählen?
Wichtig ist zunächst einmal ein aktueller Überblick über die Beitragssätze aller Kassen. Eine gesetzlich vorgeschriebene, täglich aktualisierte Liste findet sich auf der Seite des Spitzenverbandes der Krankenkassen unter https://www.gkv-spitzenverband.de/service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp
Die Verbraucherzentralen empfehlen, nicht nur auf den Beitrag zu schauen, sondern auch die Leistungen der Krankenkassen zu vergleichen. Zwar sind diese per Gesetz weitgehend identisch, doch die Kassen haben zusätzlich die Möglichkeit, sogenannte Satzungsleistungen anzubieten. Das können kostenlose Impfungen für Reisen sein, aber auch zusätzliche Untersuchungen in der Schwangerschaft oder eine professionelle Zahnreinigung. Darüber informieren die Kassen auf ihren Internetseiten.