Präzedenzfall in KölnKurier klagt wegen seines kaputten Handys gegen Lieferando
Köln – Der Lieferdienst Lieferando steht schon lange wegen der Arbeitsbedingungen seiner Fahrer in der Kritik. Nun klagt ein Fahrradkurier vor dem Kölner Arbeitsgericht gegen das Unternehmen. Sein privates Mobiltelefon, das er für die Auslieferungsfahrten für das Unternehmen nutzen muss, sei während seiner Arbeitszeit beschädigt worden, ebenso sein privates Fahrrad. Lieferando wolle ihm die Handy-Reparatur in Höhe von 139 Euro jedoch nicht erstatten. Die Summe will der Kölner Lieferando-Kurier Leon A. nun auf juristischem Weg erstreiten.
Als der Fall am Mittwochvormittag verhandelt werden soll, erscheint allerdings nur der Kläger selbst vor Gericht, seitens des beklagten Lieferdienstes bleibt man dem Prozess fern. Der Besucherraum hingegen ist gut gefüllt: Der Verein Aktion Arbeitsunrecht hatte zur Prozessbeobachtung aufgerufen. „Der Fall ist ein Präzedenzfall“, erklärt der Verein. „Wenn Leon siegt, können sich alle anderen Rider in Zukunft auf das Kölner Urteil berufen. Deshalb ist der Fall brisant.“ Für den Lieferdienst könnte es dann teuer werden.
Klage hat vor allem Symbolwert
Denn während es sich bei dem Streitwert in Höhe von 139 Euro für die Reparaturkosten des Handys und 130,70 Euro für die Reparatur des Fahrrads für das Gericht um eine Bagatelle handelt, hat die Klage aus Sicht des Vereins vor allem symbolischen Wert. Bei Lieferando und anderen Lieferdiensten wird von den Fahrern vorausgesetzt, ihre privaten Handys zu nutzen.
Kritik gab es in diesem Zusammenhang zuletzt, als der Bayrische Rundfunk über Vorwürfe berichtete, der Essenslieferant überwache über seine Erfassungsapp Scoober, die die Rider auf ihren Geräten installieren müssen, seine Mitarbeiter. In dem konkreten Fall von Leon A. geht es nun um die Forderung an die deutsche Unternehmenstochter der niederländischen Take Away Express, den Fahrern Diensthandys zur Verfügung zu stellen.
Lieferando widerspricht den Vorwürfen
Auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ gibt ein Lieferando-Sprecher an, das Unternehmen setze auf faire und sichere Beschäftigungsverhältnisse und „stellt bereits heute ein umfassenderes Equipment als im Berufsfeld der Fahrradkuriere üblich“. Fahrer, die ihr eigenes Fahrrad zur Auslieferung nutzten, erhielten zum Beispiel eine Kilometerpauschale in Höhe von 14 Cent pro gefahrenem Kilometer. Dies sei nach Angaben des Sprechers in der Branche überdurchschnittlich.
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Die Mutterfirma Take Away Express habe A. bereits eine Zahlung in Höhe von 120 Euro angeboten, diese habe er jedoch abgelehnt. Da der Leipziger Anwalt Danilo Friedrich-Goodall, der Lieferando in dem Fall vertritt, am Mittwoch nicht vor Gericht erschien, endete die Verhandlung mit einem Versäumnisurteil. Der Essenslieferdienst hat nun eine Woche Zeit, um Einspruch einzulegen.
Geschieht das, ist der Kläger in der Pflicht, zu beweisen, dass sein Handy und Fahrrad tatsächlich bei seiner Tätigkeit für Lieferando zu Schaden gekommen sind. Das dürfte sich allerdings als schwierig erweisen, da die Rider üblicherweise allein unterwegs sind und es somit keine Zeugen gibt.
Aktenzeichen: 15 Ca 2987/21