Nach Abmahnung der VerbraucherzentraleRhein-Energie verteidigt Strompreiserhöhung
Köln – Die Rhein-Energie weist das Begehren auf Unterlassung der Preiserhöhung für Neukunden in der Strom-Grundversorgung ab. Die Verbraucherzentrale NRW hatte das Unternehmen vor einer Woche abgemahnt.
25.000 Kunden in Köln betroffen
Konkret geht es darum, dass der Kölner Energieversorger parallel zu einem Grundversorgungstarif für Altkunden einen für Neukunden geschaffen hat. Dieser teurere Tarif kostete zwischenzeitlich 72 Cent je Kilowattstunde. Durch Insolvenzen und Lieferstopps diverser Billigstromanbieter waren Zehntausende Menschen aus Köln und der Region in diese Tarifvarianten gefallen.
Die Rhein-Energie ist überzeugt davon, dass die Preisspreizung für Neukunden rechtmäßig ist, teilte sie am Donnerstagmorgen mit. „Unser Verhalten ist kundenfreundlich, weil wir in einer besonderen Situation die zusätzlichen Kosten für eine nicht planbare zusätzliche Energiebeschaffung dort zugeordnet haben, wo sie entstanden sind – durch Weitergabe dieser zusätzlichen Kosten an die neuen grundversorgten Kunden”, sagt Vertriebsvorstand Achim Südmeier. Daher bestehe kein Grund, die verlangte Unterlassungserklärung gegenüber der Verbraucherzentrale NRW abzugeben.
Strompreise an Börsen um 400 Prozent gestiegen
„Die Landeskartellbehörden Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben sich zu abweichenden Preisen für Neukunden bereits im November geäußert und sehen diese bei nachvollziehbaren Gründen als rechtmäßig an“, sagt Vertriebsvorstand Südmeier. „Wir kommen unserem gesetzlichen Auftrag vollumfänglich nach und fangen als Grundversorger diejenigen Kunden auf, die von ihren bisherigen Lieferanten im Stich gelassen worden sind.“
Nachdem im vergangenen Jahr die Börsenpreise für Energie teils um mehr als 400 Prozent gestiegen waren, sei die aktuelle Problemlage am Energiemarkt vor allem deshalb entstanden, weil einzelne, auch größere Billiganbieter oft ohne Vorwarnungihre Stromlieferungen eingestellt hätten. Dadurch sind Hunderte von Grundversorgern/Stadtwerken in Deutschland aktuell von enormen zusätzlichen Kosten und Beschaffungsrisiken für die Neukunden betroffen, die schlagartig beliefert werden müssen. Für diese Kundengruppe müsse von den jeweiligen örtlichen Grundversorgern zu aktuellen Höchstpreisen Energie zusätzlich in den Großhandelsmärkten beschafft werden.
Strompreise inzwischen wieder gesenkt
Dies hat dazu geführt, dass die Grundversorgungspreise der Rhein-Energie für neue Kunden vorübergehend stark gestiegen waren. Inzwischen konnte die Rhein-Energie diese wieder deutlich senken. Außerdem gibt es nach einem Aufnahmestopp wieder ergänzende Wahltarife für die Kunden mit Preisgarantien von zwölf oder 24 Monaten.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte vorige Woche angekündigt, juristisch gegen die unterschiedlichen Tarife für Bestands- und Neukunden bei der Kölner Rhein-Energie und anderen Grundversorgern vorzugehen. „Bei allem Verständnis für die nicht ganz einfache Situation der Grundversorger – so geht es nicht. Die Benachteiligung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die ohne eigenes Verschulden in die Grundversorgung zurückfallen, ist rechtswidrig und widerspricht dem eigentlichen Schutzzweck der Grundversorgung“, so Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Wir werden daher mit allen juristischen Mitteln gegen diese Benachteiligung vorgehen, die nur auf Grundlage eines willkürlich festgelegten Stichtags erfolgt.“
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Udo Sieverding, Mitglied der Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale, betonte im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vor einer Woche, man sei der Meinung, dass alle Kunden in den Bestandskundentarif gehörten. Auch er verwies aber auf die strittige Rechtslage, die Grund für die Abmahnungen sei. „Wir sind kein Abmahnverein – wir wollen grundsätzlich die Rechtslage dieser Spaltung klären.“ Er betonte damals, die drei betroffenen Versorger – neben der Rhein-Energie auch die Stadtwerke Gütersloh und die Wuppertaler WSW Energie & Wasser AG – seien exemplarisch unter vielen Beispielen ausgewählt worden.