Grundsteuer, Solarpflicht, Co2-Preis: Zum Jahreswechsel treten zahlreiche Änderungen für Eigentümer in Kraft. Die wichtigsten im Überblick.
Neues Jahr, neue RegelungenWas sich 2025 für Eigentümer in Köln und der Region ändert
Reformierte Grundsteuer
Die am stärksten diskutierte Änderung im kommenden Jahr dürfte zweifelsfrei die Grundsteuerreform sein. Ab 1. Januar gelten neue Regeln: Ab dann soll die Wertsteigerung von Grundstücken mit eingerechnet werden. Wer ein älteres Haus besitzt, zahlte bislang deutlich weniger als ein Neubaueigentümer, dessen Grundstück höher besteuert wurde. Besonders Altbaubesitzer zahlen also in den vielen Fällen künftig mehr.
Zudem ändern sich die Hebesätze, die jede Gemeinde selbst festlegt. Die Grundsteuer berechnet sich aus dem neuen Grundsteuerwert, der mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der jeweiligen Kommune multipliziert wird. Den Grundsteuerwert können Eigentümer einem Bescheid des Finanzamts entnehmen. Die Steuermesszahl wird ebenfalls per Bescheid mitgeteilt.
PV-Anlagen für alle Neubauten in NRW
Jedes geeignete Hausdach in Nordrhein-Westfalen soll künftig eine Photovoltaik-Anlage bekommen. Die Solarpflicht startet ab 1. Januar mit neuen Wohngebäuden: 30 Prozent der gesamten Dachfläche von Neubauten müssen mit Solarpaneelen bedeckt werden. Bestandsgebäude sind erst ab 2026 von der Solarpflicht betroffen, wenn eine umfassende Dachsanierung ansteht. Zudem gibt es Ausnahmen für Dächer, die kleiner als 50 Quadratmeter sind.
„Eine PV-Anlage ist in den meisten Fällen eine lohnende Investition. Nicht ohne Grund wurden in NRW im vorigen Jahr so viele Solaranlagen wie noch nie gebaut. Unser Eindruck ist daher: Wer jetzt keine PV-Anlage installiert, hat nicht das nötige Kleingeld parat. Deshalb wäre der Energiewende mehr geholfen, wenn man in NRW günstige Finanzierungen für PV-Anlagen fördert. Denn dieses Problem löst die Solarpflicht nicht“, sagt Jan Koch, Politikreferent beim Verband Wohneigentum NRW. „Spätestens, wenn die Solarpflicht für Bestandsgebäude in Kraft tritt, sollte auch für die Finanzierung gesorgt werden.“
Unabhängig von der Solarpflicht gibt es neue Anreize für Solar-Fans: Wer ab dem 1. Januar 2025 eine Photovoltaik-Anlage auf seinem Dach installiert, profitiert von einer höheren Leistungsgrenze: Anlagen mit einer Bruttoleistung von 30 Kilowatt Peak sind dann von der Einkommensteuer befreit. Bislang lag die Grenze bei 15 Kilowatt Peak pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.
Recht auf intelligente Stromzähler
In den kommenden Jahren sollen analoge Stromzähler sukzessive durch intelligente Messgeräte ersetzt werden, sogenannte Smart Meter. Ab 2025 geht es los: Ab dann haben alle Haushalte ein Recht darauf, dass ihr Netzbetreiber ein Smart Meter einbaut. Pflicht sind die intelligenten Zähler ab 1. Januar für Haushalte, die mehr als 6000 Kilowattstunden Strom verbrauchen, die eine PV-Anlage mit einer Leistung zwischen sieben und 100 Kilowatt haben oder eine Wärmepumpe, E-Ladestation oder Ähnliches nutzen.
CO2-Preis steigt auf 55 Euro pro Tonne
Zum 1. Januar steigt der Co2-Preis von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Wer seine Immobilie selbst nutzt, zahlt die Abgabe direkt an den Energieversorger. Wer sein Eigentum vermietet, teilt sich die Kosten nach einem Stufenmodell mit den Mietern. Der CO2-Preis wurde 2021 eingeführt und bittet diejenigen stärker zur Kasse, die ihre Wohnung mit fossilen Brennstoffen heizen. Je höher der Verbrauch, desto teurer. Das Ziel dahinter: mehr Menschen zur energetischen Sanierung ihrer Immobilie zu motivieren. Wer in einem unsanierten Einfamilienhaus lebt, einen typischen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden hat und mit Gas heizt, muss so laut Berechnungen der Verbraucherzentrale NRW im kommenden Jahr 263 Euro mehr zahlen. Ölheizungen schlagen sogar mit 349 Euro mehr zu Buche.