Ende der GasumlageRhein-Energie gibt angepasste Preise für Erdgas bekannt
Köln – Der Kölner Energieversorger Rhein-Energie hat diesen Dienstag Anpassungen zu seinen Erdgas-Preisen bekannt gegeben. Die wichtigste Nachricht: Die angekündigte Erhöhung des Gaspreises zum 1. November wird in dieser Form doch nicht kommen.
Die Preisanpassungen erfolgen als Reaktion auf das Aus der umstrittenen Gasbeschaffungsumlage. Ursprünglich sollte diese zum 1. Oktober in Kraft getreten sein, doch nur zwei Tage vor Geltungsbeginn machte die Bundesregierung einen von etlichen Seiten erwarteten Rückzieher: Zu groß wurde die Kritik an der Umlage, außerhalb wie innerhalb der Ampel-Koalition wuchsen die Zweifel an Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.
Zudem war der Plan, mit der Umlage ins Straucheln geratene Gasimporteure zu retten, obsolet geworden: Uniper beispielsweise wird infolge der Energiekrise verstaatlicht.
Gaspreise in Köln: Kunden der Rhein-Energie werden entlastet
Zeitgleich die Präsentation der Alternative als Teil eines 200 Milliarden Euro schweren Abwehrschirms: Die Gaspreisbremse, die lange daran zu scheitern drohte, dass Finanzminister Christian Lindner (FDP) die Schuldenbremse im kommenden Jahr einhalten wollte. Rückzieher und Alternative kamen jedoch so spät, dass die Gasumlage noch drei Tage offiziell in Kraft getreten war – erst dann konnte der neue Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Für Kundinnen und Kunden der Rhein-Energie bedeutet der Umschwung der Bundesregierung nun eine Entlastung. Dennoch, andere im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes getroffene Maßnahmen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Was sich nun ändert, lesen Sie hier:
GasbeschaffungsumlageDie umstrittene Umlage des Energiewirtschaftsgesetzes in Höhe von 2,588 Cent pro Kilowattstunde entfällt ersatzlos, sowohl in der Grundversorgung als auch bei den regulären Tarifen der Rhein-Energie.
GasspeicherumlageDie neu eingeführte Umlage in Höhe von 0,063 Cent pro Kilowattstunde wird wie geplant beibehalten. Sie basiert auf den Füllstands-Vorgaben, die für deutsche Gasspeicher getroffen wurden: Zu bestimmten Stichtagen müssen bestimmte Mindestfüllstände erreicht sein. Falls diese jedoch unterschritten werden, soll der zuständige Gasnetzbetreiber Trading Hub Europe (THE) über diese Umlage den Nachkauf von Gas finanzieren können, um die Füllstandsvorgaben gewährleisten zu können.
BilanzierungsumlageEbenfalls erhalten bleibt die bereits vor den Änderungen bestehende, jedoch erhöhte Bilanzierungsumlage. Die Umlage in Höhe von 0,61 Cent pro Kilowattstunde soll THE ermöglichen, eine gleichmäßige Auslastung des Gasnetzes zu garantieren. Erhöht sich der Gasbedarf, muss THE schnell Gas nachkaufen können, um den Druck im Netz aufrechterhalten zu können.
UmsatzsteuerVon 19 Prozent auf sieben Prozent wird die Umsatzsteuer gesenkt. Die Rhein-Energie teilt mit, dass die gesenkte Steuer „selbstverständlich“ vollumfänglich an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werde.
Inklusive aller nun anfallenden Abgaben liegt der Arbeitspreis in der Grundversorgung mit Erdgas bei der Rhein-Energie pro Kilowattstunde bei 17,13 Cent. Wäre die Gasbeschaffungsumlage beibehalten worden, so hätte bei gesenkter Mehrwertsteuer der Arbeitspreis 19,72 Cent betragen. Der Grundversorgungstarif des mehrheitlich im Besitz der Stadt Köln befindlichen Unternehmens gilt allerdings nur in Köln und Rösrath, da die Rhein-Energie lediglich dort Grundversorger ist.
Rhein-Energie rät von Senkung des Abschlags ab
Konkret bedeutet das bei einer Wohnung mit einem Jahresbedarf von 10.000 Kilowattstunden Erdgas eine monatliche Ersparnis von 21,57 Euro. Bei größeren Wohnungen oder einem kleinen Eigenheim zahlt man bei einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden monatlich 32,35 Euro weniger. 43,13 Euro spart man pro Monat bei einem Jahresbedarf von 20.000 Kilowattstunden pro Jahr.
Wer von den günstigeren Konditionen profitieren will, muss selbst aktiv werden: Die monatlichen Abschläge werden laut Rhein-Energie nicht automatisch angepasst. Kundinnen und Kunden sollen dies im Kundenkonto im Online-Service der Rhein-Energie machen können. Allerdings rät der Versorger angesichts der aktuellen Lage von einer Senkung des Abschlags ab, um mögliche hohe Nachzahlungen zu vermeiden.
Das könnte Sie auch interessieren:
Unterdessen bittet die Rhein-Energie bei Nachfragen zunächst im Online-Hilfecenter nach einer Antwort zu schauen. Zwar habe man die telefonische Erreichbarkeit durch verstärkte Kapazitäten erhöht, aufgrund der vielen Nachfragen sei man leider dennoch stark eingeschränkt, Kundinnen und Kunden sollen sich auf längere Wartezeiten einstellen.
Sobald die Regierung genaue Details zu den Gaspreis-Entlastungen bekanntgebe, wolle man entsprechende Schritte einleiten und Kundinnen und Kunden benachrichtigen. (mab/lfr)