Wegen MarkenmissbrauchsKölsch-Imitat Sölsch wird in NRW verboten
Köln – Die Biermarke „Sölsch“ darf nicht mehr nach NRW exportiert werden. Das hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz jetzt bekanntgegeben. Im österreichischen Sölden hatte eine kleine Brauerei eine Biermarke namens Sölsch auf den Markt gebracht. Sölsch ist ein Kunstwort aus Sölden und Kölsch.
Der Kölner Brauerei-Verband geht seit etwa zwei Jahren gegen die Tiroler Bierhersteller vor. Seine Argumentation: Der Name Sölsch verstößt gegen Markenrecht, weil es dem Wort Kölsch zu ähnlich ist. Außerdem verbietet die Kölsch-Konvention, das Bier außerhalb von Köln beziehungsweise weniger Orte im Umland zu brauen.
Landesamt folgt der Argumentation der Kölsch-Brauer
Dieser Argumentation folgte das für NRW zuständige Landesamt nun. Im Ministerialblatt wurde nun veröffentlicht: „Ich untersage den Handelsunternehmen mit Geschäftsaktivitäten in Nordrhein-Westfalen ab sofort, in Nordrhein-Westfalen das Erzeugnis „Sölsch“ der Bäckelar Brewery GmbH, Sölden, Österreich, zum Verkauf vorrätig zu halten, anzubieten, feilzuhalten, zu liefern, zu verkaufen oder sonst in den Verkehr zu bringen.“ So steht es wörtlich in der Bekannmachung.
Das könnte Sie auch interessieren:
Wie am Dienstag berichtet steigt die Zahl der Verstöße gegen den Markenschutz und den Gebietsschutz beim Kölsch in den vergangenen Jahren stark an. Der Kölner Brauerei-Verband geht dagegen zum Schutz der Marke Kölsch gerichtlich vor.