AboAbonnieren

ZusatzbeitragWelche Krankenkasse 2024 zum zweiten Mal erhöht

Lesezeit 4 Minuten
ARCHIV - 17.04.2018, Berlin: Gesundheitskarten verschiedener Krankenkassen liegen auf einem Tisch. (zu dpa: «Gesetzliche Krankenkassen mit größerem Minus») Foto: Jens Kalaene/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Gesundheitskarten verschiedener Krankenkassen.

Millionen Versicherte müssen mehr zahlen. Wer betroffen ist und wie man wechseln kann.

Für Millionen Versicherte werden die Beiträge zu ihrer gesetzlichen Krankenversicherung teurer. Seit Mai haben 22 Kassen bereits ihre Zusatzbeiträge erhöht. Das geht aus einer Auswertung des Verbraucherportals Finanztip hervor. Demnach sind bundesweit 7,6 Millionen Versicherte von den Erhöhungen betroffen.

Der Vorgang ist insofern bemerkenswert, weil die gesetzlichen Krankenkassen die Erhöhungen der Zusatzbeiträge in der Regel zum Jahreswechsel umsetzen. Anfang 2024 hatten dies bereits 37 der 73 frei zugänglichen Kassen getan.

Unter den 22 Kassen, die nun unüblicherweise im laufenden Jahr die Beiträge erhöht haben, sind laut Finanztip 17, die dies zum Jahreswechsel bereits getan hatten und nun erneut erhöhten — also zwei Erhöhungen innerhalb eines kurzen Zeitraums (siehe Tabelle).

„Die gesetzlichen Kassen brauchen Geld, sie haben in diesem Jahr ein millionenschweres Defizit aufgehäuft“, erklärte Barbara Weber, Krankenversicherungsexpertin bei Finanztip.

Ob noch weitere Erhöhungen geplant sind, ist derzeit noch unklar. Vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) heißt es dazu auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Da wir alle Krankenkassen gleichermaßen vertreten, können wir keine Auskunft zu der Beitragsentwicklung bei einzelnen Krankenkassen geben“, so ein Sprecher, der zudem auf die Neutralität des Verbandes verweist.

Wie viel macht die Erhöhung aus?

Laut Stiftung Warentest machen bei einem Gehalt von 3000 Euro monatlich die Erhöhungen je nach Kasse zwischen drei Euro und 19,50 Euro aus. So viel zahlen angestellte Versicherte pro Monat mehr. Bei Selbstständigen ist es doppelt so viel, weil es bei ihnen keinen Arbeitgeber gibt, der die Hälfte ihres Beitrags trägt.

Wie setzt sich der Beitrag für Versicherte zusammen?

Alle Krankenkassen verlangen den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt – je nach ihrer finanziellen Situation. Steht eine Krankenkasse gut da, wird sie ihren Zusatzbeitrag eher geringhalten. Übersteigen die Ausgaben einer Krankenkasse ihren Finanzbedarf, wird der individuelle Zusatzbeitrag dagegen eher steigen, heißt es von Stiftung Warentest.

Wann kann man kündigen?

Im Normalfall sind Versicherte zwölf Monate lang an ihren Versicherer gebunden. Im Fall einer Beitragserhöhung werden sie aber davon entbunden. Betroffene haben dann ein Sonderkündigungsrecht. Gekündigt werden muss dann bis zum Ende des Monats, für den die Kasse erstmals den erhöhten Beitrag verlangt. Die Frist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Bis dahin müssen Versicherte den höheren Zusatzbeitrag ihrer bisherigen Kasse zahlen.

Wird regulär gekündigt, ist diese zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Auch hier gilt also: Die Frist beträgt zwei Monate zum Monatsende.

Wie einfach kann man wechseln?

Der Wechsel ist deutlich einfacher geworden: Verbraucher melden sich einfach online bei der neuen Kasse an und geben dem Arbeitgeber Bescheid, dass man die Kasse wechseln möchte. Den Vertrag bei der alten Krankenkasse muss man dafür grundsätzlich nicht kündigen. Das übernimmt die neue Kasse im elektronischen Verfahren. Eine Versicherungslücke ist beim Wechsel ausgeschlossen.

Kann man in jede Kasse wechseln?

Grundsätzlich gilt, dass alle Kassen frei wählbar sind. Auch dann, wenn der Versicherte bereits älter oder gerade in Behandlung ist. Vorausgesetzt, die Kasse ist im Bundesland des Versicherten auch verfügbar.

Lohnt sich der Wechsel?

Ein Wechsel kann viel Geld sparen. Eine Musterrechnung von Stiftung Warentest zeigt: Verdient jemand etwa 3000 Euro im Monat, so liegt die Ersparnis bei knapp 430 Euro im Jahr, wenn ein Versicherter von der teuersten bundesweiten Kasse mit 3,28 Prozent Zusatzbeitrag zu einer günstigen bundesweiten Kasse mit 0,90 Prozent wechselt. Gutverdiener mit einem Gehalt von mindestens 5175 Euro (Beitragsbemessungsgrenze 2024, Einkünfte, die über der Grenze liegen, sind beitragsfrei), sparen knapp 740 Euro im Jahr.

Wichtig: Bei Selbstständigen verdoppelt sich die Ersparnis, da sie ihre Beiträge komplett allein aufbringen. Sonst teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge je zur Hälfte.

Bei einem Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse ist zu beachten, dass dann etwas mehr Einkommen zu versteuern ist. Ein Teil der Ersparnis fällt so dann auch der Steuer zum Opfer.