Köln – Wer mit dem Bus oder der Bahn in Köln unterwegs ist und weder geimpft, genesen oder getestet ist, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen. Bei wiederholtem Verstoß mit der doppelten Summe. So steht es auf der Internetseite der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB). Seit rund zweieinhalb Wochen gilt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) die 3G-Regel. Das bedeutet, Fahrgäste müssen nachweisen können, dass sie entweder geimpft, genesen oder tagesaktuell auf das Coronavirus getestet sind, wenn sie kontrolliert werden. So sieht es das Infektionsschutzgesetz vor. Davon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, da sie wegen der regelmäßigen Corona-Abstriche im Unterricht als durchgehend getestet gelten. Sie müssen keinen Nachweis erbringen. Außerdem sind Menschen, die nachweislich aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, von der 3G-Pflicht befreit. Doch wie wird das kontrolliert?
KVB kontrolliert nur stichprobenartig
Bereits mit der Einführung der 3G-Regel im ÖPNV hatte die KVB betont, dass sie die Einhaltung nur stichprobenartig kontrollieren könne. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hat ebenfalls stichprobenartig getestet, ob diese Kontrollen im Alltag sichtbar werden. Dafür geht es drei Stunden mit verschiedenen Bahnlinien quer durchs Stadtgebiet. Von Thielenbruch über den Ebertplatz, über die Ringe, nach Sülz, wieder in die Innenstadt, nach Lindenthal, Richtung Weiden, über den Gürtel, nach Mülheim und wieder nach Dellbrück. Mehrmals steigen Reinigungskräfte mit neonfarbenen Westen ein, die akribisch mit Lappen Haltestangen und jede Halteschlaufe säubern. Kontrolleure sind hingegen bei diesem Selbstversuch keine unterwegs.
Auf Nachfrage erklärt KVB-Sprecher Matthias Pesch: „Eine flächendeckende Kontrolle ist angesichts der kurzen Haltestellenabstände und des häufigen Fahrgastwechsels im innerstädtischen Betrieb nicht zu realisieren.“ Das KVB-Kontrollpersonal überprüfe im Rahmen der Fahrscheinkontrollen stichprobenartig die Einhaltung der 3G-Regel. So sehe es das Gesetz vor.
Auf der Startseite der KVB im Internet wird gut sichtbar auf die Regelungen zu Maskenpflicht und 3G hingewiesen. Doch wie verhält es sich in den Bahnen selbst und an den Haltestellen? An der Starthaltestelle in Thielenbruch findet sich kein Hinweis auf die Regeln. Beim Einsteigen in die Bahn der Linie 18 weisen immerhin Schilder an den Türen auf die Maskenpflicht hin. So ist es auch bei den anderen genutzten Bahnen im Selbstversuch. Bei einer Bahn der Linie 9 verkündet ein Schild an den Türen: „Ab hier nur mit Maske und 3G.“
Anders als in Thielenbruch funktionieren die digitalen Anzeigetafeln an den meisten anderen Haltestellen. Auf diesen informiert ein durchlaufender Text über die 3G-Regel und darüber, dass OP- oder FFP2-Masken in Bahnen und an den Haltestellen zu tragen sind. Ein Mann mit zwei Hunden, der einsteigt, trägt hingegen eine bunt bedruckte Stoffmaske, die man inzwischen eher in einem Museum als im täglichen Gebrauch vermuten würde. Immerhin bedeckt sie Mund und Nase korrekt.
Im Unterschied zu einem Halbstarken, der lauthals in sein Telefon schimpft. Seine Maske hängt unter der Nase. „Alter, ich kann nicht mal mehr shoppen gehen, nicht mal mehr Haare schneiden lassen, ich hab' da kein Bock drauf!“ Am Barbarossaplatz verlässt er die Bahn nach zwei Haltestellen. Vorher nimmt er die Maske ganz ab und spuckt auf die Treppenstufe in der Bahn. „Scheiße alles“, ruft er noch. Es bleibt offen, ob er eines der 3G hätte nachweisen könnte.
KVB kann keine Bußgelder verhängen
Sanktionsmöglichkeiten gegen Fahrgäste, die sich nicht an die Regeln halten, sind ohnehin begrenzt. KVB-Kontrolleurinnen und -Kontrolleure können im „äußersten Fall von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Fahrgäste aus Bus oder Bahn verweisen. Bußgelder können sie nicht verhängen“, sagt KVB-Sprecher Matthias Pesch. Bisher seien die Erfahrungen allerdings überwiegend positiv. Die meisten Kontrollierten zeigten ihren Nachweis „anstandslos“ vor. „Mit wenigen Fahrgästen entstehen Diskussionen etwa über die rechtlichen Grundlagen oder die Sinnhaftigkeit der neuen Regelungen. Unsere Kolleginnen und Kollegen versuchen in solchen Fällen, Aufklärung zu leisten und deeskalierend zu handeln, um Eskalationen zu vermeiden.“
Dem Sprecher zufolge halte sich die überwiegende Mehrheit der Fahrgäste an die 3G-Regel: Am Dienstag seien demnach 330 Menschen überprüft worden. Lediglich fünf hätten keinen Nachweis vorzeigen können. Am Mittwoch seien von 450 Personen zehn ohne 3G-Nachweis angetroffen worden. Am Donnerstag hatten von 2500 Kontrollierten 41 keinen Nachweis. Sie seien aus den Fahrzeugen verwiesen worden. Bußgelder zu verhängen, sei Sache des Ordnungsamtes. Nach Angaben einer Stadtsprecherin habe das Kölner Ordnungsamt bei einer Schwerpunktkontolle in Ehrenfeld das 837 Personen in Bussen und Bahnen kontrolliert. Fünf von ihnen hätten gegen die 3G-Pflicht verstoßen. Sie erwarte nun ein Bußgeldverfahren.