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3G-Regel in Bahn und BusKontrolleure dürfen keine Bußgelder verhängen

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Masken Bahn

Bei einer 3G-Pflicht in allen Zügen müsste die Bundespolizei die Kontrolle übernehmen, fordert der VRS.

Köln/Berlin – Seit Mittwoch gilt die 3G-Pflicht in Bussen und Bahnen. Doch schon am ersten Tag zeigt sich: Mehr als stichprobenartige Kontrollen sind nicht möglich und die Sanktionsmöglichkeiten gegen Fahrgäste, die sich weigern, ihren Impfstatus vorzuzeigen, äußerst gering. Kontrolleure dürfen sie zwar auffordern, an der nächsten Haltestelle auszusteigen, ein Bußgeld durchsetzen können sie aber nicht. Das ist Sache der Polizei.

Das NRW-Innenministerium hat jedoch schon angekündigt, für die Kontrollen „kein zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen, sondern den Ordnungsdiensten Amts- und Vollzugshilfe zu leisten, wenn dies erforderlich ist. Möglicherweise wird es auch gemeinsame Streifengänge geben“, so ein Sprecher von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU).

Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen:

Wo gilt die 3G-Pflicht?Die 3G-Pflicht gilt in allen Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie in Fern- und Nahverkehrszügen, also in S-Bahnen, Regionalbahnen und im Regionalexpress. An Bahnsteigen, Haltestellen und in Gebäuden ist kein 3G-Nachweis erforderlich.

Wie wird die 3G-Pflicht kontrolliert?Die Zugbegleiter und das Sicherheitspersonal der Verkehrsunternehmen führen teilweise gemeinsam mit den Ordnungsämtern stichprobenartige Kontrollen der 3G-Nachweise durch. Bei einer Kontrolle müssen Fahrgäste auf Verlangen einen 3G-Nachweis vorlegen. Wer keinen 3G-Nachweis vorlegen kann, muss ein Bußgeld zahlen. Außerdem müssen Fahrgäste ohne gültigen Nachweis das Fahrzeug verlassen.

Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?Laut Beförderungsbedingungen ist jeder Fahrgast verpflichtet, die Einhaltung der Sicherheit zu gewährleisten. Wer ungeimpft mitfährt, gefährdet andere. Die 3G-Verpflichtung steht im Infektionsschutzgesetz. Wer dagegen verstößt, kann von der Beförderung ausgeschlossen werden.

Was passiert, wenn ich keinen 3G-Nachweis vorzeigen kann?Wer keinen 3G-Nachweis vorlegen kann, muss ein Bußgeld zahlen.

Dürfen die Kontrolleure Bußgelder kassieren?Nein. Im Gegensatz zum Schwarzfahren, das juristisch als Straftatbestand gilt, ist der Verstoß gegen die 3G-Regel nur eine Ordnungswidrigkeit. Das Einziehen eines Bußgelds ist eine hoheitliche Aufgabe, muss also durch die Polizei erfolgen. Die Mitarbeiter des Verkehrsunternehmen dürfen keine Bußgelder kassieren. Bei einer Straftat wie dem Schwarzfahren hingegen dürfen sie das „hilfsweise“ für die Polizei tun.

Was bedeutet das in der Praxis?Wenn ein ungeimpfter Fahrgast nicht bereit ist, seine Personalien preiszugeben, die der Kontrolleur aufnehmen und an die Polizei weiterleiten könnte, muss die Polizei gerufen werden.

Wie praktikabel ist das?Das ist in der Praxis kaum durchführbar. Dazu müsste mindestens ein Kontrolleur den Fahrgast mit aus der Bahn begleiten, mit ihm zusammen auf dem Bahnsteig auf die Polizei warten. „Das haben wir von Anfang gesagt“, sagt der Pressesprecher des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

„Es wird nicht so sein, dass wir massenhafte Kontrollen in den Bahnen und Bussen erleben.“ Dass Geld für mehr Personal zur Verfügung gestellt werde, sei zu begrüßen, aber der Markt sei leergefegt, geeignetes Personal kaum zu finden, so der Sprecher. Der VDV rechnet damit, dass nach einer Anlaufphase bei den Kontrollen mit einem „erheblichen Aggressionspotenzial zu rechnen ist“.

Was sagen die Kölner Verkehrs-Betriebe?

Die neue Regelung stelle die KVB vor erhebliche Herausforderungen, heißt es in einer Pressemitteilung. In einem offenen System mit täglich mehreren Hunderttausend Fahrgästen, mit kurzen Abständen zwischen den Haltestellen und häufigem Fahrgastwechsel, sei keine lückenlose Kontrolle zu gewährleisten.

"Realistisch ist daher nur eine stichprobenartige Kontrolle, wie sie auch im Gesetz vorgesehen ist. Das Personal der KVB wird diese Überprüfung im Rahmen der Ticketkontrolle stichprobenartig vornehmen", heißt es wörtlich. "Daneben sind gemeinsame Kontrollen mit dem städtischen Ordnungsamt geplant. In den nächsten Tagen und Wochen müssen alle Beteiligten Erfahrungen sammeln, wie die neue Regelung praktikabel umgesetzt werden kann."

Die KVB setze dabei auf die Kooperationsbereitschaft der Fahrgäste. Sie muss dabei auch die Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen im Blick haben.

Die Erfahrungen bei der Kontrolle der Maskenpflicht zeigten, "dass es bei einzelnen Kontrollen Aggressionspotenzial gibt. Dies ist gerade auch zu erwarten, wenn die Mitarbeitenden 3G-Nachweise überprüfen sollen. Die einzige Sanktionsmöglichkeit für Mitarbeitende der KVB ist die, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Fahrgäste, die gegen die 3G-Regel oder andere Bestimmungen verstoßen, aus Bus oder Bahn zu weisen."

Was gilt für Kinder und Schüler?Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie Schüler aller Schulformen sind von der 3G-Regel ausgenommen und müssen keinen Nachweis erbringen. Das gilt auch für volljährige Schüler, aber nicht für Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und weiteren Hochschulen.

Was gilt für Auszubildende ab 16 Jahren?Azubis ab 16 Jahren gelten an Unterrichtstagen als Schüler und damit als getestet, und an Anwesenheitstagen im Betrieb als Arbeitnehmer und müssen an diesen Tagen den 3G-Nachweis erbringen.

Wie lange gilt die 3G-Pflicht im Nahverkehr?Die 3G-Nachweispflicht gilt ab sofort und vorerst 19. März 2022.

Gilt die 3G-Regel auch für Zugbegleiter und anderes Bordpersonal?Ja. Die Regelung gilt auch für das Service-, Sicherheits- und Kontrollpersonal im Zug.

Kann man wegen der neuen Regelungen bereits gekaufte Tickets stornieren?Ja. Stornierungen sind laut DB für viele Tickets im Rahmen der tariflichen Bestimmungen möglich. Darüber hinausgehende Kulanzregelung seien nicht vorgesehen.

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Was sagt die Politik?„Die Zuständigkeit für die Kontrollen ist ganz klar geregelt. Das müssen die Verkehrsunternehmen machen. Sie haben das Hausrecht in ihren Bussen und Bahnen und bestimmen die Förderbedingungen“, sagt Carsten Löcker, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag. „Und für die gilt seit Mittwoch 3G. Die Passagiere sind dann verpflichtet, auf Verlangen einen Impfnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder einen tagesaktuellen negativen Test vorzulegen. Wer das nicht kann, der muss mit einem Bußgeld rechnen. Zur Unterstützung könnten Polizei und Ordnungsämter die Verkehrsunternehmen im Rahmen konzertierter Aktionen punktuell begleiten, um dadurch die Aufmerksamkeit für die Kontrollen zu erhöhen. Das muss die Landesregierung jetzt auf den Weg bringen und die Kommunen dabei mitnehmen", sagt Löcker.