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Selbstversuch in Corona-ZeitenKölner Gastronomen werden bei Kontaktlisten schludrig

Lesezeit 3 Minuten
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Im Café Krümel im Kölner Stadtteil Sülz werden die Corona-Vorschriften vorbildlich gehandhabt.

  1. Wer in einem Restaurant, einer Kneipe oder Bar etwas essen und trinken möchte, muss seine Daten hinterlegen.
  2. Meist reicht ein Eintrag auf einem Zettel, einige Wirte in Köln arbeiten auch mit QR-Codes.
  3. Eigentlich keine große Sache, doch einige Gastronomen in Köln nehmen es trotzdem nicht so ernst mit der Nachverfolgung – und dass obwohl Ausbrüche derzeit vor allem auf private Feiern und Gaststätten zurückzuführen sind.

Köln – Das Kontaktformular kommt prompt mit der Speisekarte. Noch bevor man bestellen kann, muss man im Café Krümel an der Zülpicher Straße/Ecke Weyertal, seine Personalien hinterlassen. Für Gast und Gastwirt bedeuten die Formulare zunächst einmal nur ein wenig Bürokratie, doch falls wirklich einmal eine Corona-Infektion wie in einem Restaurant auftritt, können sie womöglich Leben retten. Denn mit Hilfe der Listen können die Gesundheitsämter Kontaktpersonen ermitteln, diese zur Not in Quarantäne schicken und so verhindern, dass sich die Infektion ausbreitet.

Kleines Papier, großer Effekt – wenn man sich an die Spielregeln hält. Das läuft im Café Krümel vorbildlich. „Bei uns muss jeder ausfüllen“, sagt Inhaber Wolfgang Neuhaus. Das Ganze sei eine „sehr aufwendige Routine“, bislang habe sich aber keiner der Gäste geweigert, die Formulare auszufüllen.

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Im Café Krümel werden den Besuchern die Kontaktlisten bereits mit der Speisekarte ausgehändigt. 

„Unsere Gäste haben Verständnis für die Maßnahme.“ Allerdings: Inhaltlich prüfe Neuhaus nicht, was die Kunden auf die Zettel schreiben.

Im Restaurant in den Köln-Arcaden hängt die Maske lose am Kinn

Im einem Asia-Restaurant in den Köln-Arcaden in Kalk nimmt man die Sache etwas lockerer. Im Center wird zwar schon an der Eingangstür auf die Hygienemaßnahmen hingewiesen, und es gibt in regelmäßigen Abständen entsprechende Durchsagen. Doch im Schnellrestaurant hängt den Mitarbeitern der Mundschutz lose auf dem Kinn statt über Mund und Nase, der Tisch wird erst abgewischt, als der Gast schon isst. Von Desinfektion keine Spur.

Unauffällig liegen nicht ausgefüllte Kontaktlisten neben der Kasse in einer Schale, kein Besucher wird aufgefordert, sich einzutragen. So geht das 45 Minuten lang. Erst auf Nachfrage fischt ein Angestellter aus einem Schrank ein paar Blätter mit offenbar bereits ausgefüllten Kontaktadressen heraus und bietet dem Reporter an, er könne ja noch nachträglich Namen, Adresse und Telefonnummer hinterlassen.

Ähnlich verläuft ein Besuch in einem Döner-Restaurant am Eigelstein – auch hier wird auf Kontaktlisten keinen Wert gelegt. Der Mitarbeiter versichert später, er habe die Formulare nur vergessen auszuhändigen. Das klingt wenig glaubwürdig: Denn auch alle weiteren Besucher, die während des Aufenthalts kommen, tragen sich nicht ein. Und: Sicher, am Grill ist es heiß, aber die Masken könnten die Angestellten wenigstens tragen, wenn sie das Gericht an den Tisch bringen. Auch eine Plexiglasscheibe als Spuckschutz sucht man am Tresen vergeblich.

Stadt Köln registriert mehr Verstöße

Bei der Stadt ist man sich des Problems bewusst. Die Qualität der erhobenen Kontaktdaten sei sehr unterschiedlich. „Eine Ermittlung und frühzeitiges unterbrechen von Infektionsketten ist dadurch erschwert bis unmöglich“, so ein Stadtsprecher. Unter dem Strich habe die Verwaltung den Eindruck, dass sich die Mehrheit der Gastronomen an die Regeln halte. Allerdings: Seit März habe die Kommune 492 Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung festgestellt. Wie viele Verstöße wegen fehlender Kontaktlisten erfolgt sind, hat die Stadt nicht festgehalten.

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Verstöße können mit bis zu 2000 Euro geahndet werden.„Gastronomen müssten dafür sorgen, dass sich ihre Gäste in die Kontaktlisten eintragen“, so der Stadtsprecher. Bei offensichtlichen Falschangaben müsse der Betreiber auch vom Hausrecht Gebrauch machen. Bei Kontrollen durch den Ordnungsdienst müssen die Betreiber die Listen vorzeigen können. Dies gelte auch für digitale Lösungen via App. Gastronomen handelten aber nicht ordnungswidrig, wenn Gäste Falschangaben bei Name, Adresse oder Telefonnummer machen, die für die Wirte nicht zu erkennen sind.