Das neue Denkmalschutzgesetz hatte der Stadt ein weitreichendes Vorkaufsrecht zugestanden, doch in der Praxis behinderte es den Verkauf von Grundstücken, Wohnungen und Häusern. Deshalb hatte die Verwaltung zunächst bis Ende des Jahres darauf verzichtet, diese Lösung will sie nun ausdehnen.
Umstrittenes DenkmalgesetzStadt Köln verzichtet dauerhaft auf Vorkaufsrecht

Die Stadt Köln will vorerst dauerhaft darauf verzichten, ihr Vorkaufsrecht beim Denkmalschutz auszuüben.
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Die Stadt Köln will bis auf Weiteres darauf verzichten, ihr Vorkaufsrecht auszuüben, das ihr das neue Denkmalschutzgesetz NRW seit dem 1. Juli eingeräumt hatte. Diese Lösung hatte sie provisorisch schon bis Jahresende vorgeschlagen, der Stadtrat hatte zugestimmt.
Nun soll das Gremium den Verzicht am 8. Dezember bis auf weiteres ausdehnen, laut Verwaltung reichten die gesetzlichen Regeln auch ohne Vorkaufsrecht, um den Denkmalschutz in Köln sicherzustellen. Organisatorisch sei es nicht möglich, das Vorkaufsrecht auszuüben. Die Regel gilt solange, bis die Stadt sie widerruft.
Bürger und Notare beschwerten sich über Vorkaufsrecht
Das neue Denkmalschutzgesetz hatte erhebliche Probleme gebracht: Bei jedem Verkauf von Wohnungen, Grundstücken oder Häusern mussten die Notare bei der Stadt nachfragen, ob sie auf ihr neues Vorkaufsrecht verzichtet. Doch die Notare konnten nur bei Baudenkmälern in der öffentlichen städtischen Liste nachschauen, ob es sich um ein Denkmal handelt. Bei Bodendenkmälern gibt es eine solche öffentliche Liste nicht, die Stadt will damit Raubgräber abwehren.
Die Notare konnten also nicht selbst prüfen, ob ein Bodendenkmal vorliegt bei ihren Verkaufsprojekten. Sie mussten bei jedem Vertrag bei der Stadt nachfragen. Die Verwaltung kam beim Bearbeiten der Anträge nicht mehr hinterher, was dazu führte, dass Notare die Kaufverträge solange nicht beurkundeten. Das Geld wurde bei einem Verkauf wurde nicht gezahlt.
In der Praxis führte das dazu, dass Verkäufer länger auf ihr Geld warten mussten, das Geld beispielsweise nicht ausgegeben konnten für neue Finanzierungen und deshalb Bereitstellungszinsen zahlten. Notare und Bürger beschwerten sich darüber beim „Kölner Stadt-Anzeiger“.