- Über Köln und die Kölner kann unser Autor Peter Berger manchmal nur den Kopf schütteln – oder schallend lachen.
- In seiner satirischen Köln-Kolumne „Die Woche”, in der er die Nachrichten der vergangenen sieben Tage humoristisch verarbeitet, geht es diesmal um fahrbare Hochbeete.
- Denn die Blümchen werden nun mit einem Ordnungsgeld von 1000 Euro bestraft. Verständlich. Schließlich lässt sich die Abstandsregel zur Nachbarblume einfach nicht einhalten.
Köln – Und? Heute schon auf Sicht gefahren, Lockerungsübungen gemacht und sich das C-Virus vom Leib geschüttelt? Also ich hätte nicht im Traum daran gedacht, dass das Ordnungsamt dermaßen schnell zur verantwortungsvollen Normalität zurückkehren kann. Masken hin oder her.
Die Kneipenwirte haben gerade erst damit begonnen, auf ihren Tresen unter großzügigem Einsatz von Klebestreifen Trinkverbotszonen zu markieren und Anwesenheitsdeckel auszulegen, da sind die Ordnungshüter schon viel weiter und verteilen Blumen-Knöllchen. Auf der Neusser Straße. Mitten in Nippes.
Widerrechtliche Bepflanzung des Straßenlandes
Ebendort steht auf dem Parkstreifen ein fahrbares Hochbeet mit Abstellringen für Fahrräder. Dort, wo die Stunde vier Euro kostet. Hübsch zwar, aber eben auch eine widerrechtliche Bepflanzung des Straßenlandes. Weil sich Straßenland, wie der Name schon sagt, nicht bepflanzen sondern höchstens asphaltiert lässt. Im Gegensatz zum Straßenbegleitgrün, dessen vornehmste Aufgabe es ist, sich aus dem Asphalt zu drücken und alle paar Monate einem Graskantenmäher zum Opfer zu fallen.
Weil das so ist, stelle das Hochbeet mit der Aufschrift „Blumen statt Parkplatz“ eine „gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar“. Sagt das Amt.Das sehe ich auch so. Weil sich in dem Gedränge eines Hochbeets die Abstandsregel zur Nachbarblume einfach nicht einhalten lässt.
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Man stelle sich bloß vor, ein Blümchen würde sich vom Hochbeet-Rand aufs Straßenland stürzen, sich gar den Stengel brechen. Und das kurz vor Muttertag. Welche psychischen Schäden das bei Kindern hervorrufen kann, die ja wieder frei herumlaufen dürfen und es gerade noch betrachtet haben. Nicht auszudenken!
Blümchen werden mit Ordnungsgeld bedroht
Deshalb werden die Blümchen jetzt mit einem Ordnungsgeld von 1000 Euro bedroht. Wenn sie mit ihrem Hochbeet nicht schleunigst davonrollen. Dafür könnte man sich gleich viermal aus der verantwortungsvollen Normalität stehlen und unmaskiert im Supermarkt einkaufen gehen. Blumen zum Beispiel. Das macht aber keiner.
So wird das Hochbeet wohl schneller verschwinden als das C-Virus und ich werde mich auf dem Weg zu meinem ersten Abstandskölsch wie immer über die potthässlichen nicht bepflanzten Betonkübel ärgern, die zwar den Bürgersteig versperren, aber offenbar Straßenland-kompatibel sind. Das fühlt sich alles schon wieder so verdammt normal an. Noch ein Kölsch und ich bin verantwortungsvoll.