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KVB, Parken, LachgasDiese Änderungen kommen 2025 auf die Kölner und Kölnerinnen zu

Lesezeit 3 Minuten
Im Bild ein Parkverbotsschild mit Parkplatzschild am Deutzer Rheinufer, im Hintergrund der Kölner Dom.

Die Parkplatzsuche in Köln stellt Autofahrer des öfteren vor große Herausforderungen. 2025 werden jetzt auch noch die Parkgebühren erhöht. (Symbolfoto)

Das Parken in Köln soll teurer werden. Und auch für eine Fahrt mit der KVB müssen Kölner und Kölnerinnen 2025 tiefer in die Tasche greifen.

2025 werden sich einige Dinge ändern. Auch in Köln. Ein Überblick:

Tickets bei der KVB werden teurer

Der Verkehrsverbund Rhein Sieg hat angekündigt, die Ticketpreise zum 1. Januar 2025 zu erhöhen. Dies schlägt sich auch auf die Preise bei der KVB nieder, die zu dem Verbund gehört. Betroffen sind die Bahn- und Bus-Tarife.

Für eine KVB-Kurzfahrt zahlen Erwachsene ab Januar 2,70 Euro (2024: 2,50 Euro). Tickets der Preisstufe 1a kosten 3,10 Euro (2024: 3 Euro), der Preisstufe 1b 3,70 Euro (2024: 3,50 Euro= und der Preisstufe 3 6,70 Euro (2024: 6,30 Euro).

Alles zum Thema Kölner Verkehrs-Betriebe

Neue Abfall- und Straßenreinigungsgebühren

Ende November teilte die Stadt Köln mit, dass die Abfallgebühren im kommenden Jahr um durchschnittlich 9,27 Prozent steigen sollen. Je nach Abfallbehälter muss dabei zwischen 8,05 Prozent für die kleinste Einheit (20 Liter) und 9,72 Prozent für eine Müllschleuse mit 1.100 Litern mehr gezahlt werden.

Als Beispielrechnung führt die Stadtverwaltung eine vierköpfige Familie im Einfamilienhaus an. Bei Nutzung einer 80-Liter-Restmülltonne, die selbst an die Straße gestellt wird (Teilservice), würden nunmehr 434,11 Euro im Jahr anfallen, ein Plus von 35,11 Euro gegenüber dem Vorjahr. Holen die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) die Behälter vom Standplatz ab und bringen sie wieder zurück, ist vom Vollservice die Rede. In diesem Fall kommt auf eine vierköpfige Familie ab 2025 eine Mehrbelastung von 40,87 Euro zu: 514,27 sind dann zu zahlen.

Parken in Köln soll teurer werden

Die Stadt Köln versucht, mit höheren Parkgebühren Autos zunehmend unattraktiver und umweltfreundliche Verkehrsmittel attraktiver zu machen. Mitte Februar 2025 soll der Rat der Stadt darüber entscheiden, ob die Parkgebühren um bis zu 25 Prozent angehoben werden. Nach den aktuellen Plänen würde Köln zukünftig in zwei Parkzonen eingeteilt werden: 1. Innenstadt und Deutz sowie 2. Alle üblichen Stadtbezirke 2 bis 9. Die Gebühr für das Kurzzeitparken in der 1. Zone soll auf 5 Euro je Stunde (vormals 4 Euro) und in der 2. Zone auf 2,50 Euro je Stunde erhöht werden (vormals 2 Euro). Die Kosten für das Langzeitparken sollen derweil zukünftig 30 Euro am Tag betragen.

Bereits ganz sicher sind derweil höhere Gebühren für die Bewohnerparkausweise. Ab dem 1. März 2025 kosten diese 100 Euro für Fahrzeuge mit einer Länge bis maximal 4.109 Millimeter, 120 Euro für Fahrzeuge mit einer Länge über 4.709 Millimeter und 110 Euro für Fahrzeuge, die sich zwischen diesen beiden Längenmaßen befinden.

Änderungen in der Stadtordnung: Straßenmusik, Grillen, Lachgas

Bereits mitte Dezember traten Änderungen in der Stadtordnung der Stadt Köln in Kraft. So ist Straßenmusik seitdem auch in der Altstadt nur an den gekennzeichneten Orten erlaubt. Neben den bereits bestehenden vier erlaubten Spielorten rund um den Dom kommt einer „In der Höhle“ hinzu. Außerdem bleibt es im Rheingarten erlaubt, zu musizieren.

Für das Domumfeld gilt jetzt außerdem, dass Straßenmalerei dort nicht mehr erlaubt ist, ausgenommen ist der Roncalliplatz.

Das Grillverbot gilt jetzt auch für öffentliche Verkehrsflächen. Diese Flächen werden von vielen Menschen genutzt. Deshalb ist es wichtig, dass sie nicht als Grillfläche benutzt werden.

Störendes Verhalten von Lachgas-Konsumenten in der Öffentlichkeit wird jetzt im gesamten Stadtgebiet untersagt und kann ordnungsbehördlich geahndet werden. Dies betrifft zum Beispiel Verunreinigungen, Vermüllung, Grölen, Belästigung von anderen Personen, Gefährdung anderer Personen durch Herumliegenlassen von leeren Kartuschen und Gasflaschen. Bisher bezog sich die Stadtordnung ausschließlich auf störendes Verhalten in Verbindung mit dem Konsum von Alkohol, Drogen und ähnlichen Substanzen. (red)