Nach einem Brandanschlag auf einen jüdischen Friedhof in Köln hat das Landgericht das Urteil gesprochen.
Jüdischer Friedhof KölnMolotowcocktail geworfen – Bewährung für psychisch kranken Täter
Nach einem Brandanschlag mit einem Molotowcocktail auf den jüdischen Friedhof Bocklemünd muss der Täter nicht in die geschlossene Psychiatrie. Das Landgericht Köln setzte eine entsprechende Unterbringung zur Bewährung aus. Stattdessen muss der 46-Jährige als Bewährungsauflage eine ambulante Therapie beginnen, wie Landgerichtssprecher Jan F. Orth auf Nachfrage bestätigt.
Köln: Brandanschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit
Der Täter leidet an einer paranoiden Schizophrenie, laut Urteil hat er im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt. Im Vorfeld des Prozesses hatte sich der Mann kooperativ gezeigt und sich bereits psychiatrisch untersuchen lassen. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit, so beantragt von Verteidigerin Susanne Cziongalla, hatte sich der Beschuldigte zu dem Geschehen geäußert.
Vergangenen Mai hatte der Obdachlose einen Brandsatz gegen das Waschhaus des jüdischen Friedhofs – hier werden die Körper von Verstorbenen vor der Beisetzung gewaschen – geschleudert. Das Brandgeschoss traf die Außenmauer des Gebäudes, eine Flamme von einem Ausmaß von vier Quadratmetern entstand, richtete aber zum Glück keinen großen Schaden an.
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Ein Familienvater löschte mit Eimern und Wasserpistolen seiner Kinder. Der Täter sei geflüchtet, nachdem er diesem mit der Polizei gedroht habe, sagte er aus. Die Schwiegermutter des Zeugen sagte, zunächst Angst vor dem Mann gehabt zu haben. Doch dann habe dieser permanent auf sie eingeredet, „als wollte er mich von etwas überzeugen“. Danach habe sie nur Mitleid empfunden.
Köln: Brandstifter zunächst in Psychiatrie untergebracht
Vier Wochen später hatte er den Täter erneut auf dem Friedhof erblickt. Diesmal schleuderte dieser mehrere Pflastersteine gegen das Waschhaus. Die Polizei, die zwischenzeitlich ein Phantombild des Täters erstellt hatte, wurde erneut gerufen. Diesmal konnte der Brandstifter festgenommen werden. Zwischenzeitlich wurde er nach richterlichem Beschluss in einer psychiatrischen Klinik unterbracht.
Sollte der gebürtige Neusser, der bisher nie mit vergleichbaren Taten aufgefallen war, gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen, so droht ihm doch noch die dauerhafte Einweisung in der geschlossenen Psychiatrie. Den Prozess vor dem Landgericht hatte ein Mitarbeiter der „Meldestelle für antisemitische Vorfälle“ vom NS-Dokumentationszentrum verfolgt und darüber berichtet.