Außergewöhnlich verhielt sich der Inhaber einer Kölner Apotheke, in die zuvor eingebrochen worden war.
Prozess im AmtsgerichtEinbruch in Kölner Apotheke – die Reaktion des Inhabers ist bemerkenswert
Die Scheibe eingeschlagen, 300 Euro aus der Kasse entwendet. Für den Einbruch in eine Apotheke im Stadtbezirk Ehrenfeld musste sich der 38-jährige Täter vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Der Inhaber des Geschäfts berichtete im Zeugenstand von einem bemerkenswerten Treffen mit dem Angeklagten vor dem Prozess. Hier verzieh er dem Beschuldigten und verzichtete auf Schadensersatz.
Köln: Vor Einbruch drei Tage auf der Straße verbracht
Nach eigenen Angaben hatte der Angeklagte Ende des Jahres 2020 in der Wohnung seiner Tante gelebt und sei dort rausgeflogen. Drei Tage habe er auf der Straße verbracht, als er an der Apotheke vorbei gekommen und den spontanen Tatentschluss gefasst habe. Mit einem Stein hatte der Täter eine Glasscheibe zerstört, Schubladen durchwühlt und schließlich das Geld an sich genommen.
„Er wusste nicht, was er machen sollte und hatte Alkohol getrunken“, erklärte Verteidiger Fin Keith Habermann für seinen Mandanten. Mittlerweile habe der Angeklagte eine Anstellung in einem Hotel und wieder eine Perspektive in seinem Leben. „Er will reinen Tisch machen“, so der Anwalt. Daher sei es auf Habermanns Initiative auch zu einem Treffen mit dem geschädigten Apotheker gekommen.
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Geschädigter Apotheker nimmt Entschuldigung an
Beim Gespräch in der Anwaltskanzlei hatte sich der Einbrecher entschuldigt und angeboten, das Geld zurückzuzahlen und den Schaden zu ersetzen. Der Apotheker habe die Entschuldigung angenommen. Er habe das Geld aus der Kasse aber nicht zurück gefordert, stattdessen sollte der Täter jeweils 150 Euro an einen Hospiz- und einen Galopp-Verein überweisen. Das sei mittlerweile auch geschehen.
Im Zeugenstand bestätigte der Apotheker, keine Strafverfolgung mehr zu wünschen. Er habe die eingeschlagene Scheibe für 600 Euro reparieren lassen, auch dieses Geld wolle er nicht zurück. „Warum nicht?“, fragte die Richterin. In Hinblick auf den Angeklagten antworte der Apotheker: „So groß ist sein Einkommen ja nicht und am Ende macht das die Welt dann auch nicht besser.“
Kölner Einbrecher droht Widerruf der Bewährung
Der Verteidiger schlug der Richterin vor, das Verfahren einzustellen. Dem stimmte die Staatsanwältin mit Verweis auf bestehende Vorstrafen allerdings nicht zu. Anwalt Habermann wurde daraufhin ungehalten. „Wir hätten das hier auch strittig verhandeln können“, sagte er, denn die gefundene DNA-Spur des Mandanten beweise höchstens, dass dieser vor Ort war, aber noch keinen Diebstahl.
Letztlich wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 2700 Euro (90 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Die Richterin erkannte die Einigung mit dem Opfer strafmildernd an. Noch milder hätte die Strafe allerdings nicht ausfallen können, da die Tat unter laufender Bewährung geschehen sei. Anderthalb Jahre Haft wegen Diebstahls hatte der 38-Jährige noch offen, die er nun womöglich absitzen muss.