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GerichtBewährung nach versuchtem Totschlag

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Symbolbild

Köln – Fast wäre Kurt B. am eigenen Blut erstickt. Dass es nicht so kam, verdankt er Leuten, die ihn am 30. Juni auf dem U-Bahnsteig auf die Seite drehten, so dass er wieder atmen konnte. Am Montag wurde der Täter, der ihn so übel zugerichtet hatte, vom Landgericht zu zwei Jahren Haft verurteilt – auf Bewährung: Nach fünf Monaten Untersuchungshaft ist Mario F. (21) wieder auf freiem Fuß.

Gegen fünf Uhr morgens an jenem Tag kamen der angetrunkene Jugendliche, ein Cousin (19), gegen den das Strafverfahren eingestellt worden ist, und eine Freundin aus einer Disco am Ring in die Zwischenebene der Haltestelle Friesenplatz. Dort gerieten die beiden jungen Männer mit zwei Fremden aneinander. Auf dem Bahnsteig setzte sich der Streit zwischen einem von ihnen – Kurt B. (31, Namen geändert), der seine Kampfbereitschaft mit dem Ausziehen seiner Jacke signalisierte – und Mario F. fort. Der brachte den Älteren zu Fall und trat dreimal zu. Der letzte Tritt, von oben auf den Kopf, verursachte schwere Verletzungen, etwa Brüche der Gesichtsknochen und Einblutungen.

Bewusstlos blieb Kurt B. liegen, und Mario F. suchte das Weite. In ihrem Plädoyer machte Staatsanwältin Simone Lersch die Brutalität mit den Worten deutlich, der Angeklagte habe so agiert, als hätte er er „eine Nuss knacken“ oder „eine Ameise zertreten“ wollen. Trotzdem sah sie – wie der Verteidiger – die Möglichkeit, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.

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Zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt

Verurteilt wurde Mario F. wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Die relativ milde Strafe erklärt sich damit, dass das Verbrechen vor einer Jugendstrafkammer verhandelt wurde: Zur Tatzeit war Mario F. nicht ganz 21 Jahre alt. Am vorigen Freitag bescheinigten Sachverständige dem Jugendlichen, der wenig gelernt, kaum gearbeitet, oft „Party gemacht“ hat und bei seinen Eltern lebt, eine starke „Reifeverzögerung“, aber auch eine gutes „Entwicklungspotenzial“. Sonst „hätten wir es nicht riskieren können, Sie wieder auf die Menschheit loszulassen“, sagte Ulrike Grave-Herkenrath, Vorsitzende der 4. Großen Strafkammer. „Sie bekommen von uns in hohem Maß einen Vertrauensvorschuss.“

Mario F. habe großes Glück gehabt, dass Kurt B. ohne dauerhafte Schäden überlebt habe. Für den 21-Jährigen sprächen zudem sein Geständnis, die – vom Opfer angenommene – Entschuldigung und der begonnene Täter-Opfer-Ausgleich. An die Bewährung sind einige Auflagen geknüpft, die für engmaschige Kontrolle sorgen.