Vorbewährung für 14-JährigeKölner Seniorin stirbt nach Handtaschen-Raub
Köln – Eine Kölner Seniorin hatte gerade das Grab ihres verstorbenen Mannes auf dem Westfriedhof besucht, als sie auf der Venloer Straße in Vogelsang zum Opfer eines brutalen Raubüberfalls wurde. Die 81-Jährige erlitt schwere Verletzungen und verstarb einige Zeit später an den Folgen des Überfalls. Die Täterinnen waren erst 14 Jahre alt. Sie erhielten nun ihr Urteil vor dem Landgericht.
Mädchen überfallen Seniorin in Köln-Vogelsang
Im November 2020 hatten die aus Syrien und Serbien stammenden Mädchen die Rentnerin attackiert, ihr hinterrücks deren schwarze Handtasche und einen Stoffbeutel entrissen. Die jungen Täterinnen mit den langen schwarzen Haaren und mit grauen Mänteln bekleidet flüchteten in Richtung der Westendstraße. Teile der Beute landeten am Eingang des Friedhofs in einem Gebüsch.
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Nach einer Fahndung der Polizei konnten die Mädchen ermittelt werden. Dem Vernehmen nach sollen sie in äußerst schwierigen Verhältnissen aufgewachsen sein. Hatte die Staatsanwaltschaft zunächst wegen eines Raubdelikts gegen die Täterinnen ermittelt, kam nach einigen Monaten der Zusatz „mit Todesfolge“ dazu. Denn an den Folgen des Überfalls war die Seniorin letztlich verstorben.
Kölner Seniorin starb an den Folgen des Überfalls
Die Seniorin war bei dem Überfall gestürzt, hatte sich eine Platzwunde am Kopf, eine Schädelprellung und eine doppelte Beckenringfraktur zugezogen, die nicht operiert werden konnte. Die 81-Jährige war dadurch ans Bett gefesselt. Der Zustand der alten Damen verschlechterte sich, sie verstarb nach monatelangem Klinik-Aufenthalt und Reha-Maßnahmen in einer palliativen Pflegeeinrichtung.
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„Es war eine schlimme Leidensgeschichte“, berichtet Opfer-Anwältin Monika Müller-Laschet. Die Seniorin habe nicht nur unter starken Schmerzen gelitten, sondern auch unter Angstzuständen. Vor dem Überfall sei sie noch äußerst mobil gewesen, danach habe sie jeglichen Lebensmut verloren. Die Familie, darunter mehrere Enkelkinder, leide sehr unter diesen völlig sinnlosen Geschehnissen.
Kölner Landgericht: Zwei Jahre Gefängnis mit Vorbewährung
Nach coronabedingten Verzögerungen hatte Ende 2021 der Prozess gegen die Täterinnen vor einer Jugendkammer des Landgerichts begonnen. Aufgrund des jungen Alters der Angeklagten wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Nachdem die Staatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre Gefängnishaft beantragt hatte, lautete das Urteil nun auf zwei Jahre Haft mit Vorbewährung.
Die Vorbewährung ist eine Besonderheit im Jugendstrafrecht. Die Jugendlichen müssen sich eine endgültige Bewährung zunächst verdienen. In einigen Monaten schaut das Gericht, ob die Gefängnisstrafe angetreten werden muss oder nicht. Die Verurteilten stehen bis dahin unter der besonderen Aufsicht der Behörden und müssen Auflagen erfüllen, etwa Sozialstunden ableisten.