Köln – Als der illegale Handel mit Welpen aufgefallen und die Polizei im Dezember 2020 zur Durchsuchung vor der Tür stand, wurde es offenbar hektisch in der Hochhaus-Wohnung in Chorweiler. Die Bewohner schnappten sich fünf kleine Malteser, quetschten sie in einen nicht angeschlossenen Kühlschrank auf dem Balkon und hofften, dass diese dort nicht entdeckt werden. Nun standen die Tierquäler vor Gericht.
Hundebabys in Kühlschrank eingepfercht
Die Hundebabys waren laut Anklage so schlimm eingepfercht, dass das Gewicht der oberen auf die unteren Tiere drückte. „In dem geschlossenen Kühlschrank verblieben die Hunde über eine Stunde, bis die Polizisten sie bei der Wohnungsdurchsuchung fanden“, so der Staatsanwalt. Die Welpen litten laut Anklage über Atemnot und wären vermutlich erstickt, wenn die Beamten sie nicht gefunden hätten.
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Die Hausdurchsuchung hatte die Polizei nach mehreren Strafanzeigen gegen die Angeklagten, ein Ehepaar und eine Verwandte, durchgeführt. So hatten diese laut Anklage einen illegalen Welpenhandel aufgezogen, die Tiere stammten, wie auch die Beschuldigten, aus Rumänien. Am Freitag verhandelte das Amtsgericht neben dem Verstoß gegen das Tierschutzgesetzt daher auch in zwei Fällen von Betrug.
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Unter falschem Namen hatten die Angeklagten bei Ebay-Kleinanzeigen zwei Hunde der Rasse Mini-Malteser angeboten und verkauft. „Den Käuferinnen gegenüber gaben sie bewusst wahrheitswidrig an, dass sich die Hunde in einem einwandfreien gesundheitlichen Zustand befinden“, so die Anklage. Auch seien sie geimpft. Die Hunde litten aber an dem oft tödlich verlaufenen Parvovirose-Virus.
Köln: Mildes Urteil für Angeklagte nach Deal
Die Verkäufe gingen am 22. und am 24. Dezember 2020 über die Bühne, für 660 und 680 Euro. Offenbar dienten die Hundewelpen als kurzfristiges Weihnachtsgeschenk. Beide verstarben aufgrund ihrer Krankheit innerhalb einer Woche nach dem Verkauf. Beim Prozess zeigten sich die Angeklagten über ihre Verteidiger Claus und Petra Eßer sowie Dörthe Clemens letztlich geständig.
1350 beziehungsweise 1000 Euro Geldstrafe hieß am Ende das Urteil gegen die Angeklagten. Eine milde Sanktion, verglichen mit einem ähnlich gelagerten Fall, der derzeit vor dem Landgericht verhandelt wird. Hier hatte ein Ehepaar 20 kranke Hunde verkauft und dafür bereits sieben Monate in U-Haft gesessen. Der Staatsanwalt forderte drei Jahre Gefängnis.