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„Schief, lückenhaft, widersprüchlich“Kölner Gericht hebt Freispruch für AfD-Politiker wieder auf

Lesezeit 2 Minuten
Das Bild zeigt den beschuldigten AfD-Funktionär mit seinem Verteidiger bei einem früheren Prozess in Köln.

Der beschuldigte AfD-Funktionär mit seinem Verteidiger sitzt bei einem früheren Prozess im Gerichtssaal in Köln.

Das Oberlandesgericht hat einen Freispruch des Kölner Landgerichts für einen AfD-Politiker regelrecht auseinandergenommen.

Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) hat einen Freispruch für einen AfD-Politiker aus Bonn aufgehoben, der im April 2019 nach einer AfD-Veranstaltung in Kalk einen Gegendemonstranten angefahren haben soll. Der 1. Strafsenat am OLG bezweifelte, dass das Handeln des Angeklagten, wie in der vorherigen Instanz festgestellt worden war, „durch Notwehr gerechtfertigt“ gewesen sei.

Kölner Freispruch-Urteil „lückenhaft“ und „schief“

Weiter rügte die Revisionsinstanz, die den Freispruch auf Rechtsfehler überprüft hatte, die Beweiswürdigung und rechtliche Würdigung des Falls durch das Landgericht als „lückenhaft“, „widersprüchlich“ und „schief“. Das Verfahren wurde daher zur Neuverhandlung zurück ans Landgericht verwiesen. Im nächsten Durchgang droht dem Politiker damit wieder eine Haftstrafe.

Der Angeklagte war zunächst im Juni 2021 vom Kölner Amtsgericht wegen Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Unfallflucht schuldig gesprochen worden. Er wurde zu sieben Monaten Haft auf Bewährung und Zahlung von 250 Euro Schmerzensgeld an den Nebenkläger verurteilt. Hiergegen wehrte sich der AfD-Politiker, er sei bedrängt worden.

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Im März 2022 hatte das Landgericht das Urteil in der Berufungsinstanz dann aufgehoben und den Mann freigesprochen. Dagegen hatten die Kölner Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger Revision eingelegt. Nachdem die Kölner Generalstaatsanwaltschaft der Revision beigetreten war, kam es nun zur mündlichen Verhandlung und schließlich Aufhebung des Urteils vom Landgericht.

Bündnis „Köln gegen Rechts“ kritisierte Freispruch scharf

Das Kölner Landgericht hatte von Nötigung gesprochen, nachdem die Demonstranten vor dem AfD-Politiker provozierend langsam die Straße überquert und diesen blockiert hätten. Daher der Freispruch. „Dieses Urteil ist ein absoluter Skandal. Es reiht sich ein in eine lange Liste der Verharmlosung rechtsextremer Gewalt“, erklärte daraufhin das Kölner Bündnis „Köln gegen Rechts“.

Über das Bündnis hatte sich auch der angefahrene Krankenpfleger zu Wort gemeldet. „Ich kann gar nicht beschreiben, wie wütend und sprachlos ich bin“, erklärt dieser zu dem ergangenen Freispruch. Er sei vom Opfer zum Täter gemacht worden, „als habe ich es selbst provoziert überfahren zu werden“. Wann vor dem Landgericht neu verhandelt wird, steht noch nicht fest. (dpa, hpu)