Wie sieht Ihre Kostümkiste aus? Ist sie groß wie ein Zelt, oder reicht eine Schublade? Welches ist ihr Lieblingsstück? Wir wagen den Blick in die Abgründe der jecken Zeit.
Fotos und Geschichten gesuchtEine Kiste, zig Verkleidungen – Zeigen Sie uns Ihren Kostümfundus!
Nicht mehr lange bis zum Start in die aktuelle Karnevalssession, nicht mehr lange, bis die Kostümfrage geklärt sein muss. Eine kleine, vollkommen unrepräsentative redaktionsinterne Umfrage zeigt: Zum Auftakt kramen die meisten Befragten etwas aus der Kostümkiste hervor, erst zum Straßenkarneval wird gebastelt und genäht, womöglich passend zum Motto „Wat e Theater – wat e Jeckespill“.
Wie jeck sind Sie? Testen Sie Ihr Wissen in unserem Quiz!
Wir sind neugierig auf die eben erwähnte Kostümkiste und die dazugehörigen Geschichten: Wie sieht Ihre Kiste aus? Welche Kostüme finden sich darin? Ist die Kiste vielleicht eher nur eine Schublade oder schon fast ein ganzer Schrank? Welches Accessoire ist Ihr liebstes, welches besitzen Sie am längsten, was haben Sie noch nie getragen, mit welchem Stück verbinden Sie eine ganz besondere Karnevalserinnerung? Erzählen und zeigen Sie es uns!
Foto und Text schicken Sie bitte bis zum 2. November 2023 an leserfotos@kstamedien.de. Eine Auswahl werden wir online und in der gedruckten Zeitung veröffentlichen.
* Teilnahmebedingungen:
Mit der Einsendung ihrer Bilder räumen die Leserinnen und Leser dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ die zeitlich und örtlich unbeschränkte Erlaubnis zur kostenlosen Nutzung aller Fotos für die Veröffentlichung digital und in den Druckprodukten ein. Denn wir möchten die schönsten Bilder natürlich gerne in einer Bildergalerie auf ksta.de, auf unserem Instagram-Kanal ksta.koeln und auf Bilderseiten in der gedruckten Zeitung würdigen wollen. Das Urheberrecht bleibt selbstverständlich bei den Einsendern. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Teilnehmenden versichern zudem, dass die eingereichten Fotos frei von Rechten Dritter sind, insbesondere, dass kein Recht am eigenen Bild verletzt wird. Das bedeutet: Abgebildete Personen müssen ihr Einverständnis für die Veröffentlichung gegeben haben.