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15-Jähriger in Köln erstochenNach Unruhen – Verteidiger stellt brisanten Antrag beim Mordprozess

Lesezeit 2 Minuten
Blumen und Kerzen im Mülheimer Hafen, drei Tage nach dem gewaltsamen Tod des 15-Jährigen am 10. März 2024.

Blumen und Kerzen im Mülheimer Hafen, drei Tage nach dem gewaltsamen Tod des 15-Jährigen am 10. März 2024.

Angehörige des Opfers hatten vergangene Woche im Kölner Landgericht randaliert.

Der Mordprozess um die Tötung eines 15-Jährigen am Mülheimer Hafen ist am Dienstag mit einem Antrag der Verteidigung der Angeklagten fortgesetzt worden. Die Anwälte wollten die Öffentlichkeit und die Angehörigen des Opfers von der Verhandlung ausschließen lassen und begründeten dies mit den Unruhen beim Prozessauftakt. In einer solchen Stimmung sei die Wahrheitsfindung gefährdet.

Köln: Unruhen beim ersten Verhandlungstag

Die Mutter des Getöteten nimmt als Nebenklägerin am Prozess teil. Als die Frau vergangene Woche die mutmaßlichen Mörder ihres Sohnes erblickte, fing sie an zu schreien, stieß Beschimpfungen aus und spuckte in Richtung eines Beschuldigten. Auch Angehörige im Zuschauersaal randalierten, sodass der Vorsitzende Richter Ansgar Meimberg kurzzeitig den Gerichtssaal räumen ließ.

Als „massiv einschüchterndes Verhalten“ bewertete Verteidiger Markus Haupt die Vorkommnisse beim ersten Verhandlungstag. Die Angeklagten könnten in ihrem Aussageverhalten gehemmt werden, aber auch die geladenen Zeugen. Denn bei unliebsamen Aussagen sei fortan immer mit Störungen zu rechnen. Daher müsse hinter verschlossenen Türen weiterverhandelt werden.

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Kölner Richter: Diesmal kein Ausschluss der Öffentlichkeit

Richter Meimberg lehnte den Antrag, dem sich mehrere Verteidiger angeschlossen hatten, ab. Die Öffentlichkeit habe ein überragendes Interesse an dem Verfahren, ein Ausschluss sei nicht gerechtfertigt. Bei weiteren Störungen würden zunächst andere Maßnahmen greifen, wie Verweise aus dem Sitzungssaal. Die waren beim zweiten Prozesstag, der weitgehend ruhig verlief, nicht nötig.

Die vier Angeklagten mit ihren Verteidigern in Saal 210 des Kölner Landgerichts

Die vier Angeklagten mit ihren Verteidigern in Saal 210 des Kölner Landgerichts

Selbstverständlich war die Auffassung des Vorsitzenden nicht. Beim „Lynchmord“ von Höhenberg, bei dem ein ganzer Mob einen Autofahrer tötete, hatte Meimberg noch die Öffentlichkeit ausgeschlossen – um die Entwicklung des „Heranwachsenden“ nicht zu gefährden. Dabei war der Angeklagte bereits 22 Jahre alt. Die Tat selbst geschah nur drei Wochen vor dessen 21. Geburtstag.

Köln: Mordvorwurf gegen vier Angeklagte

Im aktuellen Fall müssen sich insgesamt vier Angeklagte dem Mordvorwurf stellen. Zwei von ihnen sollen den 15-jährigen Dara K. unter Vorhalt von Schusswaffen zum Hafen entführt haben. Später seien zwei weitere Beschuldigte dazugestoßen. Am nächsten Morgen fand ein Spaziergänger, der mit seinem Hund unterwegs war, die Leiche von Dara K., die diverse Stichverletzungen aufwies.

Mit Spannung erwartet wird die Aussage vom Vater des Mordopfers am Donnerstag. Demgegenüber sollen zwei der Angeklagten die Tat angekündigt haben. Hintergrund der Tat sollen Drogengeschäfte gewesen sein. Der 15-Jährige soll frühere Komplizen bei einem Strafprozess belastet haben. Laut Anklage geschah der mutmaßliche Mord aus Rache – und, um in der Szene ein Exempel zu statuieren. Während drei Angeklagte den Mordvorwurf bestritten haben, schweigt der mutmaßliche Haupttäter.