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Mord-Verfahren geht weiter„Hinrichtung“ in Kölner Kneipe – Beschuldigte wehren sich gegen Urteil

Lesezeit 2 Minuten
Eine Polizistin am Tatort in Nippes im Jahr 2015

Eine Polizistin am Tatort in Nippes im Jahr 2015

Die Angeklagten hatten vom Landgericht Köln hohe Haftstrafen erhalten.

Das Strafverfahren um die tödlichen Schüsse in der Kneipe „No Name“ in Nippes im Jahr 2015 wird abermals den Bundesgerichtshof beschäftigen. Nach dem Gefängnisurteil des Kölner Landgerichts haben die Verteidiger Petra und Claus Eßer bereits Revision für ihren Mandanten eingelegt, die Anwälte Gottfried Reims und Dirk Schlei kündigten diesen Schritt für den Mitangeklagten an.

Köln: Mutmaßliche Mörder in die Türkei geflohen

Die Besonderheit an dem Strafprozess war, dass die mutmaßlichen Schützen sich bis heute der deutschen Strafjustiz entzogen haben. Sie waren nach dem Geschehen im November 2015 in die Türkei geflüchtet. Auf der Anklagebank saßen zwei Beschuldigte, denen die Vorsitzende Richterin letztlich Beihilfetaten attestierte. Sie hätten aber einen nicht unerheblichen Anteil an der Bluttat.

Der 38-jährige Angeklagte mit seinem Verteidiger Claus Eßer beim Prozessauftakt im Landgericht Köln

Der 38-jährige Angeklagte mit seinem Verteidiger Claus Eßer beim Prozessauftakt im Landgericht Köln

So wurde der 38-jährige Angeklagte für Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte Mitgliedern und dem Umfeld einer Kölner Hells-Angels-Gruppierung einen Hinweis darauf gegeben, wer zuvor in deren Shisha-Bar „Hangover“ auf der Bonner Straße eingebrochen sein soll. Die Rocker hatten eine Belohnung für Hinweise von 5000 Euro ausgesetzt.

Köln: Laut Urteil einen Zeugen in Schach gehalten

Der „Verräter“ hatte mit seinem Tipp gute Bekannte von ihm ans Messer geliefert, mit denen er selbst auf Einbrechertour gegangen war. Die Rocker hatten aber laut Urteil Vergeltung geschworen und das Versteck der vermeintlichen Einbrecher aufgesucht. Aktiv geholfen hatte ihnen laut Feststellungen des Landgerichts ein 35-Jähriger. Der soll einen Zeugen in Schach gehalten haben.

Der 35-jährige Angeklagte beim Prozessauftakt mit seinem Verteidiger Gottfried Reims

Der 35-jährige Angeklagte beim Prozessauftakt mit seinem Verteidiger Gottfried Reims

Das Landgericht zeigte sich überzeugt, dass der Angeklagte den währenddessen im „No Name“ verübten Mord zumindest billigend in Kauf genommen habe. Zuletzt hatte der Mann ein aktives Tun bestritten. Die Anwälte Reims und Schlei zeigten sich nach dem Urteilsspruch sehr erstaunt darüber, dass das Landgericht bei ihrem Mandanten erneut von einer Beihilfe zum Mord ausgegangen war.

Bundesgerichtshof soll Kölner Fall erneut prüfen

Genau das war der Knackpunkt, warum der Bundesgerichtshof bereits ein erstes Urteil aufgehoben hatte. Womöglich sei dem 35-Jährigen das ganze Ausmaß nicht bewusst gewesen, hieß es vom BGH. Nun müssen die Karlsruher Richter erneut prüfen, ob das Landgericht womöglich zu hart geurteilt hat. Zunächst kommt es darauf an, wie der Sachverhalt in dem noch folgenden schriftlichen Urteil formuliert ist.

Die Beteiligung an der „No Name“-Schießerei, bei der ein Mann starb, war aber nicht der einzige Vorwurf, dem sich die beiden Angeklagten stellen mussten. Der 38-Jährige erhielt auch wegen eines versuchten Raubes, den er bestritt, insgesamt sieben Jahre Haft. Der 35-Jährige hatte arglose Seniorinnen betrogen. Er soll nach dem Willen des Landgerichts insgesamt zwölf Jahre ins Gefängnis.