Prozess in Köln35-Jähriger soll seine Geliebte erschossen und verbrannt haben
Köln – Im Prozess gegen einen 35-jährigen Mann, der im Dezember des vergangenen Jahres seine Geliebte mit zwei Kopfschüssen getötet haben soll, sind am Dienstag im Landgericht unter anderem Sachverständige gehört worden. Zur Sprache kamen Indizien. Über seinen Verteidiger bestreitet der Angeklagte die Tat. Nach Darstellung der Ermittler fuhr er am Abend des 17. Dezember 2020 mit der Frau, einer 31 Jahre alten Bulgarin, in ihrem Fiat Panda durch Köln, er am Steuer, sie auf dem Beifahrersitz. Dann habe er angehalten, sei um das Fahrzeug herumgegangen und habe durch das offene Fenster oder die geöffnete Beifahrertür zwei Mal auf die Frau geschossen, die davon abgelenkt gewesen sei, Radio zu hören. Die Projektile seien in den Kopf der Frau eingedrungen, sie sei noch am Tatort gestorben.
Zusammen mit einem Helfer soll der 35-Jährige den Leichnam nach Rheinland-Pfalz geschafft, auf einem Feldweg bei Ochtendung, in dessen Nähe das Opfer gewohnt hatte, abgelegt, mit einem Brandbeschleuniger übergossen und angezündet haben. Spaziergänger entdeckten die verkohlte Leiche.
Pappkarton mit acht Patronen in Kölner Keller entdeckt
Ein Kriminaltechniker sagte im Zeugenstand, im Wagen seien an vielen Stellen versprühte schwarze Farbe – offenbar zur Spurenbeseitigung – und „blutverdächtige Anhaftungen“ gefunden worden. Die Prozessbeteiligten sahen sich zahlreiche Fotos an, darunter auch solche, die belegen, dass der Angeklagte Bilder des fraglichen Fiat auf seinem Handy gespeichert hatte. Zudem sprach der Sachverständige darüber, was die Durchsuchung der Kölner Wohnung, in der der Angeklagte mit seiner Frau und zwei Kindern lebte, ergeben hat.
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Im dazugehörigen Kellerverschlag entdeckten die Ermittler in einem Pappkarton eine Pistole mit acht Patronen und in einem Versteck hinter einer Fußbodenleiste mehrere Dokumente, zum Beispiel einen auf den Sohn der getöteten Frau ausgestellten Reisepass. Ein Gutachter des LKA Rheinland-Pfalz ging auf Schmauchspuren ein, auf die mehrere Tage nach dem Fund der Leiche die Hände des Angeklagten und drei Jacken untersucht wurden. Resultat: An einem Daumen und an einem Kleidungsstück seien „sehr wenige“ Partikel gefunden worden.