Anklage erhobenVergewaltigung am Decksteiner Weiher nur erfunden?
Köln – Die Schilderungen des vermeintlichen Opfers Ende Februar dieses Jahres waren so ungeheuerlich, dass sie zeitweise zu großer Verunsicherung in der Stadt führten. Gegen 9 Uhr morgens an einer beliebten Joggingstrecke nahe des Decksteiner Weihers – so gab die 34-Jährige an – soll ein 1,90 Meter großer Mann sie abgepasst und unter Androhung von Gewalt in ein Waldstück gelockt haben, wo er sie vergewaltigt haben soll. Die Frau nannte in ihrer Vernehmung Details der Tat, die auf eine besonders brutale Ausführung hindeuteten – und die Ermittler glauben lassen mussten, dass der Täter sie womöglich mit einem anderen Opfer wiederholen könnte. Ein Großaufgebot von Bereitschaftspolizisten suchte am nächsten Tag den angeblichen Tatort am „Haus am See“ am Stüttgenweg nach möglichen Beweismitteln ab und suchte Zeugen der Tat, die am Vortag beim Joggen, Gassigehen oder Radfahren einen Verdächtigen gesehen haben könnten. Gefunden haben sie nichts.
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Dass sich die Kölnerin das Verbrechen nur ausgedacht haben könnte, hielt damals noch niemand für möglich. Zu plastisch, zu detailliert sollen die Schilderungen des mutmaßlichen Opfers zum vorgeblichen Tatablauf gewesen sein. Darüber hinaus schienen objektive Spuren am Tatort die Angaben zu bestätigen. Inzwischen aber sind sich Polizei und Staatsanwaltschaft sicher, dass die Frau ihre Vergewaltigung nur erfunden hat. Was sie dazu bewogen haben, was sie damit bezweckt haben könnte und ob sie im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war, wäre Spekulation. Jedenfalls liegt nun beim Amtsgericht eine Anklage wegen Vortäuschens einer Straftat vor. Möglicherweise muss sich die Frau in einem Prozess verantworten.
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Tagelange Großfahndung ohne Ergebnis
Die Ermittlungen gegen die 34-Jährige wurden einige Tage nach der angezeigten Tat eingeleitet, nachdem sich eine überraschende Wende ergeben hatte. Bis dahin hatte die Polizei trotz tagelanger Großfahndung keine Zeugen oder weitere Beweise gefunden, die die mutmaßliche Vergewaltigung belegt hätten. Je länger die Fahndung lief, desto mehr verdichteten sich die Hinweise, dass die Ermittler einen Mann suchen könnten, den es womöglich nie gab. Ein Phantom, das in Teilen der Bevölkerung für großen Schrecken gesorgt hätte. Weitere erhebliche Zweifel an der Version des vermeintlichen Opfers kamen unter anderem nach einer rechtsmedizinischen Untersuchung der Frau auf. Unterdessen wurde der Druck auf die Ermittlungsbehörden immer größer, für Aufklärung zu sorgen und ein Signal der Entwarnung in die Stadt zu senden. So groß, dass Polizei und Staatsanwaltschaft wenige Tage später mit ihren Zweifeln an die Öffentlichkeit gingen und mitteilten, dass sich die Tat gar nicht oder anders als angegeben zugetragen haben könnte. An ihrer Einschätzung hat sich bis heute nichts geändert.
Das Amtsgericht prüft nun unter anderem, ob die Beweise gegen sie ausreichen und ein hinreichender Tatverdacht besteht, sagte ein Gerichtssprecher. Der Fall befinde sich also derzeit in einem sogenannten „Zwischenverfahren“. Wenn das Gericht die Anklage zulässt, wird ein Prozess anberaumt. Wann der stattfinden kann, ist unklar. Das Strafgesetzbuch sieht für das Vortäuschen einer Straftat eine Geldbuße oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.