Um in Bordell anzuschaffen56-Jährige soll Mitgefangene in Kölner JVA erpresst haben
Köln – „Es war für mich die Hölle“, sagte Miriam K. , als sie am Dienstag im Amtsgericht über den Umgang mit Mitgefangenen im Gefängnis in Ossendorf sprach. Immer wieder habe es Streit gegeben. Der führte so weit, dass einige Frauen sie bei den Vollzugsbeamtinnen anschwärzten. Deshalb fand sich die 56-Jährige auf der Anklagebank wieder. Die Vorwürfe lauteten auf Nötigung, Beleidigung und Körperverletzung.
Einer Frau habe Miriam K. gedroht, sie werde ihr „die Haare abschneiden“, wenn sie „sich auslösen“, das heißt die Haftzeit dadurch verkürzen lasse, dass sie mit dem Lohn, den Gefangene für ihre Arbeit erhalten, die verbliebenen Tagessätze bezahle. Außerdem habe die Angeklagte eine Frau als „Schlampe“ beschimpft“ und eine andere „mit einem Schlappen geschlagen“. Der ursprüngliche, vor dem Prozess fallen gelassene Vorwurf war weitaus gewichtiger: Sie habe Mitgefangene zu erpressen versucht, um sie dazu zu bringen, in einem Bordell anschaffen zu gehen.
Prozess in Köln: Angeklagte sei nur in Sorge gewesen
Seine Mandantin weise die Anklage „vollumfänglich zurück“, sagt ihr Verteidiger und erklärte die Beschuldigungen so: Miriam K. (Name geändert), die sich im Gefängnis stets korrekt verhalten habe, sei in Sorge gewesen, dass Drogengeschäfte von Mitgefangen auf sie zurückfallen würden, und habe deshalb gedroht, sie werde dem Personal Bescheid sagen, wenn es kein Ende nehme. Darauf seien ihr ein paar Frauen zuvorgekommen und hätten aus Rache die falschen Beschuldigungen gegen sie erhoben.
Dabei hätten sie das ausgespielt, was sie von Miriam K.s Vergangenheit wussten: Sie war zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil sie als Bordellchefin in Bonn in Menschenhandel verstrickt gewesen war. Nach Verbüßung ihrer Strafe – zum Teil im offenen Vollzug – habe sich Miriam K. „komplett geändert“, betonte der Anwalt; sie sei „aus der Szene raus“ und habe sich von den mitverurteilten Männern „losgesagt“.
Mitgefangene erhebt vor Kölner Gericht schwere Vorwürfe
Die Angeklagte selber sagte: „Ich habe einen Fehler gemacht und meine Strafe angenommen.“ Hätte sie in der Haft das getan, was ihr nun zur Last gelegt werde, hätte sie sich bloß selber geschadet. „Ich habe mir keinen einzigen Fehler erlaubt.“
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Nur eine Zeugin hatte das Gericht ausfindig gemacht. Die 28-Jährige, die beteuerte, im Gefängnis keine Drogen konsumiert zu haben, belastete Miriam K. sogar über die angeklagten Vorwürfe hinaus. Doch manches passte überhaupt nicht zusammen. Anfangs sei die Angeklagte, mit der sie einige Zeit die Zelle geteilt habe, „wie eine Mutter“ für sie gewesen, sagte die Zeugin, die zwei Jahre und acht Monate wegen Körperverletzung abgesessen hat. Dann habe sich Miriam K. aus unerfindlichen Gründen gewandelt, auf Mitgefangene Druck ausgeübt, unter anderem Geldforderungen gestellt und sie und zwei weitere Frauen gedrängt, „in einem Club zu arbeiten, zu tanzen und zu strippen“.
Es klang wie ein Echo, als die Zeugin sagte: „Es war fünf Monate lang die Hölle für mich.“ Vieles an der Aussage blieb auch nach Nachfragen zweifelhaft. Die Amtsrichterin entschied, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen.