Im nunmehr dritten Anlauf hat das Kölner Landgericht einen Funktionär der AfD verurteilt.
Er sprach von NotwehrAfD-Funktionär fährt in Köln Demonstranten an – Richter verhängt Bewährungsstrafe
Ein Funktionär der Partei Alternative für Deutschland (AfD) ist am Freitag vom Landgericht wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Körperverletzung und Unfallflucht zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der heutige Vorsitzende der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ hatte 2019 in Kalk einen Gegendemonstranten mit dem Auto angefahren.
Nach AfD-Veranstaltung auf Gegendemonstranten getroffen
Es war vor Gericht bereits der dritte Durchgang der Aufarbeitung des Geschehens, das sich nach einer AfD-Veranstaltung im Bürgerhaus Kalk zugetragen hatte. Gegendemonstranten hatten den Angeklagten auf dem Nachhauseweg im Auto erkannt und sich diesem an einer Ampel in den Weg gestellt. „Wir wollten den ein bisschen foppen“, hatte ein Beteiligter vor Gericht ausgesagt.
Der Angeklagte hatte daraufhin mit dem Auto zurückgesetzt, die Gruppe umfahren. Einer der Demonstranten stand zu diesem Zeitpunkt auf der Gegenfahrbahn. Diesen erwischte der Fahrer des Mietwagens mit etwa 10 Stundenkilometern. Geistesgegenwärtig war der Mann auf die Motorhaube gesprungen, sonst, so ein Gutachter, hätte ihm der Aufprall die Beine gebrochen.
Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln
- Prozess nach Messerstich Junger Leverkusener soll Kontrahent mit dem Tod gedroht haben
- Kölner Wegerechtsstreit Straßeneigentümer wehrt sich gegen Umwidmung – Posse geht weiter
- Rheinischer Drogenkrieg 21-Jähriger soll beim Marihuana-Diebstahl beteiligt gewesen sein
- „Keinen Zweifel an Tötungsabsicht“ Richterin begründet geringe Haftstrafe für Rheindorfer Messerstecher
- „Skrupellos“ So begründet der Richter das Mordurteil im Fall Dara K. – wieder Tumult im Gerichtssaal
- Landgericht Köln Frechener soll Kindern für Sex Geld gegeben haben
- A3-Tragödie Kölner Justiz geht offenbar Weg des geringsten Widerstandes
Köln: Angeklagter sprach von Notwehr
Der AfD-Funktionär hatte erklärt, sich von der Gruppe von Demonstranten bedroht gefühlt zu haben, diese hätten an den Türgriffen des Autos gezogen und ihre Bierflaschen bedrohlich hochgehalten. Daher habe er zurückgesetzt und die Gruppe umfahren. Auf der Gegenspur kam es dann zur Kollision mit einem der Demonstranten. Der Mann landete auf der Motorhaube.
Der Richter sah die Bedrohungslage und einen Angriff auf den Angeklagten hingegen „überhaupt nicht“. Zeugen hätten das nicht bestätigt, und auch das Aussageverhalten des Angeklagten spreche dagegen. Der habe sich zur angeblichen Angst nur äußerst dünn geäußert, andere Geschehnisse des Tages rund um die AfD-Veranstaltung hingegen ausschweifend beschrieben.
Landgericht bestätigt ersten Schuldspruch von 2021
Das Landgericht bestätigte mit seiner Entscheidung letztlich einen Schuldspruch des Amtsgerichts aus dem Juni 2021. Eine andere Kammer des Landgerichts hatte diesen zunächst aufgehoben, eine Notwehrsituation angenommen und den Angeklagten freigesprochen. Der Angefahrene, der sich von der Motorhaube abrollen konnte, sprach von Täter-Opfer-Umkehr.
Das Oberlandesgericht hatte den umstrittenen Freispruch kassiert und ans Landgericht zurückverwiesen. Das Notwehrrecht greife nicht, da es mildere Mittel gegeben habe. Etwa hätte der AfD-Funktionär in Schritttempo auf den Demonstranten zufahren können, um sich der Situation zu entziehen. Dem folgte jetzt auch der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.