Beim Prozess um eine Straßenblockade der „Letzten Generation“ in Köln wurde über das verwendete Lösemittel diskutiert.
„Letzte Generation“Kölner Straße blockiert – „Klimakleberin“ beschwert sich vor Gericht über Lösemittel
Fünf Mitglieder der Gruppierung „Letzte Generation“ mussten sich am Dienstag vor dem Amtsgericht verantworten – darunter die Kölnerin Caroline Schmidt, die vor wenigen Monaten in Berlin zu acht Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden war. Eine „Klimakleberin“ beschwerte sich beim Prozess, mit einem unbekannten Lösemittel von der Straße gelöst worden zu sein.
Köln: Aktivisten blockieren die Innere Kanalstraße
Die Aktivisten hatten im November 2022 die Innere Kanalstraße am Gleisdreieck blockiert. Mehrere Beteiligte klebten sich gegen acht Uhr morgens mit Sekundenkleber auf dem Asphalt fest. „Erst nach dem Eintreffen der Polizei“, wie eine Angeklagte berichtete, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Zwei Aktivisten blieben klebefrei, um eine Rettungsgasse bilden zu können.
Gelöst wurden die Klimaaktivisten mit einem an Polizei und Feuerwehr weitergereichten Lösemittel eines KVB-Mitarbeiters. „Damit entferne ich sonst Graffiti“, sagte der Mann aus. „Es gab unter uns eine große Irritation, womit wir da gelöst wurden“, erklärte eine der Angeklagten. Die verwendeten Sprühdosen hätten keinerlei Aufdrucke gehabt, mit Warnhinweisen etwa.
Gefängnisstrafe von Kölnerin ist nicht rechtskräftig
„Ich verwende bei der Arbeit mit dem Mittel immer Einmalhandschuhe“, sagte der Zeuge auf Nachfrage. „Soll man also Hautkontakt vermeiden?“, fragte die Aktivistin. „Ja“, antwortete der KVB-Mitarbeiter. Wirklich schädlich sei das Lösemittel aber nicht. Die Richterin bat, sich auf das Kernthema des Prozesses zu beschränken und nicht etwaige Vorwürfe von Körperverletzung.
Aktivistin Carolin Schmidt äußerte, dass sich „unser Protest allein auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützt“. Die Schulbegleiterin bekräftigte, aufgrund der Klimakatastrophe legitim gehandelt zu haben. Ihre in Berlin ausgesprochene Haftstrafe ist bisher nicht rechtskräftig, ein Berufungsverfahren steht noch aus. Zuletzt wurde Schmidt in Köln zu einer Geldstrafe verurteilt.
Bonner Theaterautor schloss sich „Letzter Generation“ an
Unter den Angeklagten befand sich auch ein Theaterautor aus Bonn. Der hatte ein Stück zum Klimaprotest inszeniert und dazu auch Kontakt zu den Aktivisten gesucht. Je mehr er sich in das Thema eingelesen habe, desto mehr Angst habe er um seine betagten Eltern und seine vier Kinder bekommen. Daher habe er sich dem Protest angeschlossen: „Wir haben keine Zeit mehr.“
Er sei sich bewusst, dass Blockaden die Menschen nerven. „Durch die Bauernproteste hat mein Vater gestern einen Arzttermin verpasst“, sagte der Angeklagte. Die Aktionen der Landwirte seien aber allgemein akzeptiert worden, „da fehlt mir die Gleichbehandlung“. Im Rückblick gestand der „Klimakleber“ ein, keinen Erfolg mit seinen Protesten gehabt zu haben: „Wir sind gescheitert, die Klimabewegung ist gescheitert!“
Am Ende der Verhandlung in Köln wurden alle Angeklagten zu Geldstrafen verurteilt. Die höchste Strafe – 9900 Euro – erhielt ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kölner Universität, da er zuletzt auch die RWE-Zentrale in Essen mit Farbe beschmiert hatte und ein bereits gesprochenes Urteil vom dortigen Amtsgericht mit einbezogen wurde.