Die Verantwortlichen des Amtsgerichts Köln wollen Strafanzeige gegen einen bekannten Rechtsanwalt stellen.
Unmut nach GeldstrafeAmtsgericht zeigt bekannten Kölner Rechtsanwalt wegen Beleidigung an
Nach der Verurteilung wegen Beleidigung von Polizisten am vergangenen Freitag droht einem bekannten Kölner Strafverteidiger nun weiterer Ärger. Mit Hinweis auf den Prozess in Saal 217 des Kölner Amtsgerichts war auf der Facebook-Seite des Juristen der Begriff „Stasi-Richterin“ zu lesen. Die Justizbehörde sieht darin offenbar eine weitere strafbare Beleidigung und will jetzt reagieren.
Kölner Amtsgericht will Strafanzeige wegen Beleidigung erstatten
„Wir werden entsprechend der üblichen Handhabung auch in diesem Fall Strafanzeige erstatten“, erklärt Amtsgerichtssprecherin Denise Fuchs-Kaninski auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Bereits am Freitag hatte die Behörde die entsprechenden Kommentare von der Facebook-Seite des Rechtsanwalts gesichert. Bewerten muss den Fall dann die zuständige Staatsanwaltschaft Köln.
Das Amtsgericht fährt schon lange eine sogenannte „Null-Toleranz-Strategie“ in Bezug auf Beleidigungen von Richterinnen und Richtern. „Ich schütze meine Richter, weil sie die Achtung verdient haben, die man jedem Menschen entgegenbringen sollte. Ich bringe daher jede Beleidigung zur Anzeige“, hatte der damalige Amtsgerichtspräsident Henning Banke vor vier Jahren erklärt.
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Kölner Rechtsanwalt mit Stellungnahme auf Facebook
Der beschuldigte Rechtsanwalt hatte entsprechende Kommentare schnell wieder von seiner Facebook-Seite gelöscht. „Eine Stasi Richterin Hoch drei“ hatte dort etwa gestanden, mit Verweis auf den Gerichtssaal und dem Zusatz „Rechtsbeugung“. Offenbar als Reaktion auf eine kurz zuvor ergangene Geldstrafe. Auch war auf dem Facebook-Profil von einem „politischen Prozess“ die Rede.
In einer am Dienstag noch sichtbaren Stellungnahme auf der Social-Media-Plattform erklärte der Strafverteidiger, der Begriff der „Stasi-Richterin“ stamme nicht von ihm, vielmehr habe es sich um ein ihm zugesandtes Zitat eines Prozessbeobachters gehandelt. Die „junge Richterin“ habe ihn offenbar verurteilt, um sich nicht der Gefahr auszusetzen, „ihrer weiteren Karriere Schaden zuzufügen“.
Der Anwalt hatte am Freitag wegen des Vorwurfs der Beleidigung selbst auf der Anklagebank gesessen. Er soll laut Staatsanwalt im Januar 2022 mehrere Polizisten im Rahmen eines damaligen Corona-Einsatzes in einer Kneipe als „asoziales Pack“ bezeichnet haben. Zuvor soll es eine Diskussion um einen tagesaktuellen Corona-Test gegeben haben, den der Anwalt nicht habe vorweisen können.
Strafverteidiger kritisierte Polizeieinsatz in Köln-Kalk
In der Verhandlung hatte der Rechtsanwalt den Polizeieinsatz in der Kneipe scharf kritisiert. Ein älterer Herr habe 20 Minuten die Hände hochhalten müssen, auch habe dieser nicht den Anruf seiner behinderten Tochter entgegennehmen dürfen. Ihn selbst hätten Beamte bis auf die Toilette begleitet. „Wir befinden uns in einer polizeilichen Maßnahme“, so hatte das ein Beamter erklärt.
Als entwürdigend hatte es der Strafverteidiger empfunden, dass die Polizisten ihn durch „sein Viertel“ Kalk begleitet hätten, da er seinen Personalausweis nicht bei sich getragen hatte. Der Anwaltsausweis hatte den Polizisten zur Identitätsprüfung nicht ausgereicht. „Ich wurde von Anwohnern angesprochen, ob ich verhaftet worden sei“, hatte sich der Jurist echauffiert.
Richterin setzte knapp 2000 Euro Geldstrafe fest
Bei der Rückkehr zur Kneipe, aus der er eine vergessene Einkaufstüte haben holen wollen, sei es zum Ausdruck „asozial“ gekommen. Damit habe er den Einsatz bewertet. Auch sei es eine Replik auf eine frühere Bemerkung eines Beamten gewesen. „Man sagte mir, ich sei selbst schuld, wenn ich mich in so asozialen Kreisen aufhalten würde“, so der Angeklagte. Damit sei die Bar gemeint gewesen.
Die Richterin hatte keine straflose Meinungsäußerung gesehen und eine Geldstrafe von 1950 Euro (30 Tagessätze zu je 65 Euro) festgesetzt. Der Anwalt hat bereits Berufung zum Landgericht angekündigt. Der Begriff „Stasi-Richterin“ dürfte nun zu einem weiteren Strafverfahren führen.